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Grabmale

Für die Gestaltung und das Aufstellen von Grabmalen bestehen Vorschriften, die die Form, das Material, die Größe, die Bearbeitung und die Beschriftung von Grabmalen regeln. Für die besonderen Gestaltungsvorschriften gelten erweiterte Vorschriften. Die Grabmale sind nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks, die in den Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmalen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks (Versetzerrichtlinien) festgelegt sind, so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind. Diese Richtlinie ist Bestandteil der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbauberufsgenossenschaft (VSG 4.7).

Diese Richtlinien und Vorschriften sind in der Regel den Steinmetzbetrieben bekannt. Nur diese dürfen mit Zulassung der Friedhofsverwaltung Grabmale und Einfassungen aufstellen. Die von den Nutzungsberechtigten beauftragten Frimen reichen die erforderlichen Anträge für die Aufstellung und / oder Änderung von Grabmalen und Grabeinfassungen in zweifacher Ausfertigung bei der Friedhofsverwaltung ein.

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