Gärtnerische Gestaltung und Pflege der Gräber
Für die Gestaltung, Instandhaltung und Pflege der Wege, Bäume und Hecken auf den Friedhöfen ist die jeweilige Friedhofsverwaltung zuständig. Für die gärtnerische Gestaltung und Pflege der Gräber sind die Grabnutzungsberechtigten verantwortlich. Sie haben gemäß den satzungsmäßigen Bestimmungen die Gräber in friedhofswürdiger Art und Weise instand zu halten. Auch darf von den Grabstellen keine negative Beeinträchtigung für die Wege und Nachbargrabstellen ausgehen. Die Anpflanzungen dürfen nicht über die Grabeinfassungen hinauswachsen.
Ist den Nutzungsberechtigten eine regelmäßige Grabpflege nicht möglich, können sie eine Gärtnerei mit der Pflege beauftragen. Die Stadt Kirchhain bietet keine Dienstleistung in Sachen Grabpflege an.
Zu der gärtnerischen Gestaltung von Gräbern sind die allgemeinen Gestaltungsvorschriften bzw. bei bestimmten Grabfeldern die dafür erlassenen besonderen Gestaltungsvorschriften zu beachten. Auskunft über Einzelheiten gibt die Friedhofsverwaltung.


