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Bestattungsarten

Auf den Friedhöfen der Stadt Kirchhain stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung:

  • Reihengrabstätten,
  • Wahlgrabstätten,
  • Urnengrabstätten,
  • Rasen-Urnengräber,
  • Anonyme Urnengräber,
  • Kindergräber,
  • Urnenstelen
  • Baumgrabstätten (Urne)

Reihengrabstätten (Einzelgrabstellen) werden nach der Reihe belegt und für die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) der zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Diese Reihengrabfelder werden durch die Friedhofsverwaltung gesondert ausgewiesen.

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen sowie Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen wird. Auf die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte besteht kein Rechtsanspruch. Als Wahlgrabstätten werden generell die mehrstelligen Grabstellen bezeichnet. Aber auch Einzelgräber können Wahlgrabstellen sein, wenn die angehörigen sich eine bestimmte Grabfläche auf dem Friedhof aussuchen. Andere Wahlgrabarten sind Doppel-, Tief- und Urnen-Familiengräber.

Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann in der Regel auf Antrag um 10 Jahre einmalig verlängert werden. Die Nutzungszeit und Ruhezeit müssen immer identisch sein, d.h. bei einer späteren weiteren Beisetzung in eine Wahlgrabstätte ist das Nutzungsrecht entsprechend zu verlängern, damit die Ruhezeiten eingehalten werden.

In einer Urnen-Familiengrabstätte können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. In einer Grabstelle für Erdbestattungen (ausgenommen sind die Einzel-Reihengräber) können neben einem Sarg bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.

In Rasen-Urnengräber und anonymen Urnengrabstellen kann max. 1 Urne beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Für die Urnen-Rasengräber steht ein gesondertes Feld auf dem Friedhof in Kirchhain zur Verfügung. In diesem Bereich ist ein zentraler Gedenkstein aufgebaut. An diesem werden Namensschilder, die an die hier beigesetzten Verstorbenen erinnern, angebracht.

Nicht auf allen Friedhöfen der Stadt Kirchhain stehen alle Bestattungsarten zur Verfügung.

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