Rechtsänderung § 68a JWG
Bekanntmachung
Ergänzende Information zur
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain, die Wahl der Ortsbeiräte in den Stadtteilen und die Ausländerbeiratswahl der Stadt Kirchhain
am 14. März 2021 in der Stadt Kirchhain (Absenkung des Quorums für Unterstützungsunterschriften)
Der Hessische Landtag hat am 11.12.2020 vor dem Hintergrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und anderer Vorschriften beschlossen. Auf eine Besonderheit im Zusammenhang mit der Aufstellung von Wahlvorschlägen weise ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich hin:
Nach dem neuen § 68a Nr. 1 KWG müssen - abweichend von den in meiner Bekanntmachung vom 25.11.2020 auf der Grundlage von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG gemachten Ausführungen - Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Landes im Bunddestag vertreten waren, nicht mehr von zweimal so vielen Wahlberechtigten, sondern nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind.
Kirchhain, den 16. Dezember 2020
DER BESONDERE WAHLLEITER
der Stadt Kirchhain
Dirk Lossin, Oberamtsrat


