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Überführung zu städtischen und kirchlichen Friedhöfen sowie ins Ausland und Aufbewahrung von Verstorbenen

Die Bestattungsunternehmen sorgen für das ordnungsgemäße Einsargen, die Überführung zu einem städtischen / kirchlichen Friedhof sowie für das Aufbahren der / des Verstorbenen. Sie erledigen – wie bereits erwähnt – auch alle anderen Formalitäten in Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten. Sie legen im Einvernehmen mit den Angehörigen den Ablauf der Beerdigung mit der örtlichen Friedhofsverwaltung fest.

Gemäß den Bestimmungen des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes dürfen Leichen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Soll eine Leiche im Ausland beerdigt werden, so ist bei der Friedhofsverwaltung ein Leichenpass zur Beförderung zu beantragen. Zuständig für die Erteilung des Leichenpasses ist der Gemeindevorstand des Sterbeorts.

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