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15.01.2021

Aktuelles zur Corona-Pandemie und den Vorschriften in Hessen

Das Hessische Kabinett hat im Nachgang zur Bund-Länder-Schalte vergangene Woche getagt und Beschlüsse für Hessen gefasst. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier nannte die Lage „weiterhin außerordentlich ernst.“ Und erklärte, dass noch stärker eingriffen werden muss, um dann stufenweise wieder öffnen zu können. Dazu werden die Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert und die Kontakte weiter eingeschränkt.

Die Landesregierung setzt bei ihren Vorgaben immer den Schutz der Menschen in Relation zur Angemessenheit der sehr einschränkenden Maßnahmen. So darf sich jetzt nur noch ein Hausstand mit einer Person treffen und Kinder zählen dann auch mit. Damit gilt bei den Kontaktbeschränkungen wieder die Regelung aus dem Frühjahr 2020.

Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier appelliert in seiner Pressemitteilung:
„Alle Verordnungen nutzen nichts, wenn die Menschen nicht aus Überzeugung mitmachen. Wenn wir diesen harten Weg noch eine Zeit lang durchhalten, habe ich die Hoffnung, dass wir uns schrittweise wieder einer Normalität annähern können. Aber das ist immer alles abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens und wird von uns, wie gewohnt, immer wieder neu bewertet. Jetzt gilt es, besonnen und geduldig zu bleiben und Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren.“

Die neuen Regelungen im Einzelnen, die seit dem 11. Januar 2021 in Hessen gelten:

Private Treffen und Kontaktbeschränkungen:

Die Beschränkungen werden erweitert: Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden.
Um beispielsweise Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt.

Schulen und Kinderbetreuung:

Hier bleibt es beim von Hessen eingeschlagenen Weg, die Maßnahmen werden verlängert: Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt. Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden. Wer Kinder daheim betreut, kann bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil geltend machen.

Alten- und Pflegeheime:

In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten. Angehörige sollen nur nach Tests in die Einrichtungen dürfen. Bund und Länder wollen unterstützen, indem sie eine Initiative starten, um freiwillige Kräfte zur Unterstützung vor Ort zu rekrutieren.

Weitere Regelungen:
• Die Novemberhilfen sollen zügig bis zum 10. Januar erfolgen. Die Überbrückungshilfen des Bundes sollen im ersten Quartal fließen.
• Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet wird um die Pflicht zu Tests erweitert. Bei Einreise gilt die Testpflicht binnen 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise.

Quelle: www.soziales.hessen.de

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