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Das Bürgerbüro beglaubigt Ihnen Kopien von Urkunden, die von einer Behörde ausgestellt sind, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden (z. B. Zeugnisse, Gesellen- und Meisterbriefe und andere Schriftstücke).

Von der Stadtverwaltung dürfen nicht beglaubigt werden:

  • Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins-, Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten (teilweise wird eine öffentliche Beglaubigung benötigt; in Hessen wird dies durch einen Notar oder dass Ortsgericht vorgenommen,
  • Abschriften oder Vervielfältigungen von Geburts- Heirats- und Sterbeurkunden,
  • Vervielfältigungen und Abschriften von Katasterbüchern und Auszügen aus dem Katasterkartenwerk,
  • fremdsprachige Schriftstücke (da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im wesentlichen vom Rechtscharakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhalts),
  • Personalausweise, Reisepässe, Kfz-Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie Führerscheine (hier soll der Effekt, dass die Kopie anstelle des Originals tritt, explizit nicht eintreten),

 

Ausnahme:

Ausweisdokumente wie Personalausweise, Reisepässe, Nationalpässe sowie Passersatzpapiere werden nur dann beglaubigt, wenn die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde oder vergleichbaren öffentlich rechtlichen Stelle vorgeschrieben ist. Der besondere Verwendungszweck ist nachzuweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wir benötigen das original Schriftstück, dass beglaubigt werden soll.

 

Gebühren

  • Beglaubigung, wenn die Kopie im Bürgerbüro erstellt wird: 3,00 € je Dokument (pro Dokument maximal bis zu 10 Seiten, jede weitere Seite des selben Dokumentes 0,60 €)
  • Beglaubigung mitgebrachter Kopien: 6,00 € je Dokument (pro Dokument maximal bis zu 10 Seiten, jede weitere Seite des selben Dokumentes 0,60 €)
  • Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift: 6,00 € je Unterschrift

Hinweis:

Das Ortsgericht ist jeweils mittwochs von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet und befinden sich im Bürgerhaus (Nebeneingang beim Hexenturm).

Sollten Sie weitere Fragen haben, so beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros diese gerne.

 

 

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