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- Onlineverfahren möglich: ja, für die Übermittlung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde, aber nicht für den Aushang.
- Formulare: Nicht verpflichtend, aber empfohlen
- Formularangebot der zuständigen ArbeitsschutzBehörde
- Formularangebot des zuständigen Unfallversicherungsträgers (z. B. BG Bau)
- Musterformular in der Anlage der RAB 10
- Schriftform erforderlich: nein, elektronische Übermittlung möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Vertrauensniveau: normal