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05.04.2024

Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Ortsteil 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 »Vor dem grünen Wege«, Emsdorf a) Bekanntmachung des Aufstellungs-/ Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Aufstellungs-, Änderungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2022 gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, in Emsdorf den Bebauungsplan Nr. 5 „Vor dem grünen Wege“ gemäß § 8 ff BauGB zu ändern. Zugleich mit dem Aufstellungsbeschluss wurde der Magistrat beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs 1 BauGB bekanntgemacht.
Ziele der Planung
Der Geltungsbereich befindet sich in der östlichen Ortsrandlage, unmittelbar angrenzend an die dortige Bebauung in den Straßen „Willersdorfer Straße“, „Elmsdorfer Straße“ und „Am Sägewerk“, also nördlich und westlich von prägender Bebauung umgeben, südlich schließen Nutzgärten an und darauf folgend weitere Bebauung. Der Flächennutzungsplan stellt die Umgebung als gemischte Bauflächen und eine gewerbliche Baufläche dar, die Mähwiese im Geltungsbereich und die drei auf ihr befindlichen Baugrundstücke als Fläche für die Landwirtschaft und als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Unter Berücksichtigung der benachbarten bauplanungsrechtlichen Gebietskategorien, der Realnutzungen in der Umgebung mit ausschließlicher Wohnnutzung in dem gesamten nordöstlichen Emsdorfer Siedlungsbereich und des ländlich-dörflichen Bezugsraumes ist beabsichtigt, ein dörfliches Wohngebiet (MDW) nach § 5a BauNVO zu entwickeln.
Die Bauplätze befinden sich unmittelbar an der „Elmsdorfer Straße“, die wiederum zwecks ihres Ausbaus selber ebenfalls im Geltungsbereich liegt. Über sie erfolgt auch die verkehrliche Anbindung an das klassifizierte Netz. Der noch nicht ausgebaute, geschotterte Abschnitt der „Elmsdorfer Straße“ wird auf der erforderlichen Länge zu einer Erschließungsstraße gemäß der RASt 06 ausgebaut, um zum einen die Innerortslage zu entlasten und zum anderen Langholz-Transporte zu dem benachbarten Zimmereibetrieb zu ermöglichen.
Der Flächennutzungsplan stellt den Teilbereich der geplanten Baugrundstücke der Bebauungsplan-Änderung (Flurstücke 10/1, 10/2 und 10/3) bei einer Größe von 0,2 ha jeweils ca. zur Hälfte als Fläche für die Landwirtschaft und als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Der ursprüngliche Bebauungsplan setzt die Fläche als Mähwiese fest, jedoch ohne dass dieser Abschnitt des Bebauungsplanes rechtskräftig wurde.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist beabsichtigt, für eine solch kleine Fläche keine gesonderte Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen, weil dies aus städtebaulicher und bauplanungsrechtlicher Sicht für die drei Bauplätze unverhältnismäßig und deshalb entbehrlich ist. Stattdessen ist beabsichtigt, für die Änderung des Bebauungsplanes die Regelung des § 8 Abs. 2 BauGB anzuwenden und einen sog. selbständigen Bebauungsplan aufzustellen, da im vorliegenden Fall „der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen“.
Geltungsbereich der Planung
Der Geltungsbereich der Planung befindet sich am östlichen Siedlungsrandbereich von Emsdorf im Gewann „Oberste Gärten“ an der „Elmsdorfer Straße“ bzw. der Straße „Am Sägewerk“. Er umfasst in der Flur 7
- die Flurstücke 10/1, 10/2 und 10/3 (ehemals das Flurstück 10),
- das Flurstück 7/2 (tw.) mit einer Tiefe von 1,5 m entlang der Elmsdorfer Straße,
- das Flurstück 157/3, Wegeparzelle „Elmsdorfer Straße“ (tw.),
- das Flurstück 20 (ca. 20 m2).
Der räumliche Geltungsbereich der jeweiligen Planungsverfahren entspricht den nachstehend abgebildeten Übersichtskarten (Anlage 1), die Bestandteil der formellen Bekanntmachung sind.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Auslegung der Vorentwürfe der Bebauungsplan-Änderung, bestehend aus Planzeichnung, Festsetzungen, Begründung, integriertem Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag und Umweltbericht, durchgeführt.
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die über voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Außerdem dient die frühzeitige Beteiligung u.a. der Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung. Die umweltbezogenen Informationen über alle potentiell betroffenen Schutzgüter sind Gegenstand des Grünordnungsplanes, des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und des Umweltberichtes.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB werden zugleich zur Öffentlichkeitsbeteiligung die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Die Gelegenheit zu Äußerungen wird auf schriftliche Äußerungen (schriftlich oder elektronisch) beschränkt. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse a.seibert@kirchhain.de oder an die Adresse geoplan-marburg@t-online.de gerichtet werden. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist nur ausnahmsweise während der unten genannten Zeiten möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden nach § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt und der Öffentlichkeit während der untenstehenden Frist zugänglich gemacht:
a) Internetseite der Stadt unter www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen,
b) im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Vorentwurf der Bebauungsplan-Änderung einschließlich der vorgenannten Planungsbestandteile gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 10. April bis einschl. 15. Mai 2024
im Bauamt der Stadt Kirchhain, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, Zimmer Nr. 25 während der folgenden Dienststunden:
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass i.d.R. alle eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Die Flächennutzungsplan-Änderung und der Bebauungsplan werden erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange weiter ausgearbeitet. Auf die sich hieran später anschließende öffentliche Auslegung der Planentwürfe wird dann zu gegebener Zeit hingewiesen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bleiben bei der weiteren Ausarbeitung der Entwürfe unberücksichtigt.
Für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB ist gem. § 4b BauGB das Planungsbüro GEOplan – Ingenieur-Gesellschaft, Kirchhain, beauftragt.
Der Magistrat der Stadt Kirchhain
Kirchhain, 26.03.2024

Olaf Hausmann, Bürgermeister

Anlage

Anlage 1 - Übersichtskarten

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Geoportal Hessen, Ausschnitt Liegenschaftskarte, ohne Maßstab: Geltungsbereich
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