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05.04.2024

Neues aus der Stadtverordnetenversammlung

Mandatsträger stellen Weichen für die Gründung einer KISEG (Kirchhainer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH) Sonderzahlungen zur weiteren Entschuldung beschlossen

Selbst für altgediente Mandatsträgerinnen und Mandatsträger stellte die letzte Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ein Novum dar. Innerhalb von weniger als einer Stunde wurde eine Tagesordnung mit insgesamt 14 Punkten abgearbeitet; und das bei allen Entscheidungen einstimmig mit lediglich einer Enthaltung bei einigen Beschlussvorlagen.

Das Gewerbegebiet Kirchhain Ost soll in den kommenden Jahren deutlich an Konturen gewinnen; mehrere ganz konkrete Anfragen von Investoren liegen der Stadt dazu vor. Um diesen Prozess zeitlich und sachlich optimal zu steuern, hat sich die Stadtverordnetenversammlung zur Gründung einer Entwicklungsgesellschaft entschieden.
Steuerliche Vorteile und schnelleres Handeln aufgrund weniger einengender Vorgaben, das sind zwei wichtige Aspekte für die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft. Mit diesem Konstrukt, das sich in ähnlicher Form bereits vor einigen Jahren beim Abverkauf der Grundstücke im ersten Bauabschnitt bewährt hat, soll zunächst das Gewerbegebiet Kirchhain Ost entwickelt und der regen Nachfrage nach Grundstücken Rechnung getragen werden. In den kommenden Jahren sind darüber hinaus aber auch weitere Vorhaben in der Kernstadt und den Stadtteilen denkbar, die dann nicht über den städtischen Haushalt laufen, sondern von der KISEG bearbeitet werden können.

Ihren verbliebenen Anteil an den Kosten für den barrierefreien Umbau des Bahnhofs in Kirchhain sowie die Schlussraten im Entschuldungsprogramm der Hessenkasse, die eigentlich erst in 2025 bzw. 2026 fälligen wären, kann die Stadt Kirchhain aufgrund der momentan guten Kassenliquidität vorzeitig zurückzahlen. Damit werden die kommenden beiden Haushaltsjahre entlastet und gleichzeitig der zukünftige Gestaltungsspielraum für neue Vorhaben erhöht.

Baulich geht es weiter voran
Im Stadtteil Langenstein soll in der nördlichen Ortslage ein Grundstück für die Errichtung eines sogenannten Tiny-Hauses baureif gemacht werden. Nach Auswertung der in der vorgeschriebenen Anhörung eingegangenen Anregungen und Hinweise von den beteiligten Behörden fasste die Stadtverordnetenversammlung dazu den notwendigen Satzungsbeschluss.
Außerdem wurde mit einem Aufstellungsbeschluss der erste Schritt für einen ca. 7000 m² großen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "An der Bach" und die darauf aufbauenden Planungen für ein Projekt in der Innenentwicklung des Stadtteiles Großseelheim vollzogen.

Durch den Rücktritt eines langjährigen Mitglieds im Ortsgericht Kirchhain ist die Stelle eines Ortsgerichtsschöffen und stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers neu zu besetzen. Für dieses Ehrenamt soll dem Amtsgericht Kirchhain der Anzefahrer Norbert Boland zur Ernennung vorgeschlagen werden.

Gebühren für die Freibadsaison beschlossen
Rechtzeitig vor Beginn der diesjährigen Freibadsaison hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem V. Nachtrag zur Gebührensatzung die Preise für die Jahres- bzw. Saisonbadekarten festgelegt. Im Einzelnen wurden folgende Tarife beschlossen:


● Saisonbadekarten
a) Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr zahlen keinen Eintritt.
b) Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren 30,00 EUR
sowie begünstigte Personen nach § 2 (2) der
Gebührensatzung
c) Erwachsene 60,00 EUR
● Familien-Saisonbadekarte
Ausgehändigt wird eine Familien-Saisonbadekarte mit Vermerk der Kartennutzungsberechtigten.
Gebühren je vermerkter nutzungsberechtigter Person:
a) Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr zahlen keinen Eintritt.
b) Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren 20,00 EUR
c) Erwachsene 45,00 EUR
d) Das dritte (jüngste) Kind und jedes weitere Kind einer
Familie zahlt keinen Eintritt.


Ergänzend zu den einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und anderer Rechtsvorschriften hat die Stadtverordnetenversammlung einen Verhaltenskodex für kommunale Mandatsträger der Stadt Kirchhain beschlossen. Mit dieser Handlungsanweisung wird den ehrenamtlich Tätigen ein Instrument an die Hand gegeben, das ihre Verantwortung für eine vorbildliche, uneigennützige und objektive Arbeit stärkt. Gleichzeitig soll dadurch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Stadtverordnetenversammlung und deren Mitglieder gestärkt sowie Schaden für das Allgemeinwohl vermieden werden.

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