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05.04.2024

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt Bebauungsplan »Gewerbegebiet Rußweg II« sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 25.05.2020 und ergänzend am 06.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rußweg II“ in der Kernstadt Kirchhain sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst in der Flur 15 die Flurstücke 82/1, 85/1, 87, 89/1, 90, 91, 92/1, 92/2, 93-99, 100/1, 101-103, 104, 113, 114/1, 116, 126/6, 126/7, 126/9 tlw., 134/3 tlw., 134/5, 136/5 tlw., 136/6, 137 tlw., 144/86, 145/86, 166, 167, 168, 169 (Gemarkung Kirchhain), in der Flur 16 die Flurstücke 85, 128 tlw., 129 – 132, 133 tlw. (Gemarkung Kirchhain) sowie in der Flur 18 das Flurstück 244 (Gemarkung Kirchhain). Mit in den Geltungsbereich aufgenommen sind die Alsfelder Straße, die Lauterbacher Straße sowie der Feldweg am östlichen Rand des jetzigen Gewerbegebietes.

(3) Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der Alsfelder Straße. Aufgrund der Lage des Gebietes und der konkreten Nachfrage nach Gewerbeflächen ist die städtebauliche Abrundung des Gewerbegebietes und damit die Aufstellung des Bebauungsplanes städtebaulich begründet. Aufgrund der Überplanung derzeitig landwirtschaftlich genutzter Flächen und der Vorbereitung eines umfassenden Eingriffes in Boden, Natur und Landschaft sind die Belange von Natur und Landschaft besonders zu würdigen und somit gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln.
Der Bebauungsplan ist aus dem Regionalplan Mittelhessen 2010 und überwiegend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Kleinere Teilflächen sind jedoch nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert wird. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Gemäß § 2 Abs.4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und wird zum Vorentwurf mit öffentlich ausgelegt.

(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht zusätzlich öffentlich in der Zeit vom

15.04.2024 – 29.05.2024 einschließlich
Im Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Stadtverwaltung Kirchhain,
Borngasse 20, Zimmer 25, 35274 Kirchhain

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung (Montag - Donnerstag zwischen 8:00 – 12:30 Uhr sowie 14:00-16:00 Uhr; Freitag zwischen 8:00 - 12:30 Uhr) aus.
Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@fischer-plan.de abgegeben werden.

(7) Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt (https://www.kirchhain.de -> Verwaltung & Politik -> Verwaltung -> Bekanntmachungen) eingesehen und heruntergeladen werden. Das Aufsuchen der Stadtverwaltung und das Einsehen der Unterlagen vor Ort kann somit vermieden werden. Es kann daher auch eine Stellungnahme per E-Mail abgegeben werden.

(8) Die Stadt Kirchhain hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.


Der Magistrat der Stadt Kirchhain

Kirchhain, 26.03.2024

Olaf Hausmann, Bürgermeister
Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost – Erweiterung Rußweg II“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Übersichtskarte des Geltungsbereiches

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