Bekanntmachung
Ausscheiden aus dem am 27. März 2020 gewählten Seniorenbeirat
Das Mitglied des Seniorenbeirats Kirchhain, Frau Gertrud Günther, Wahlvorschlag „Pro Senioren – CDU Schönbach“, hat ihr Mandat durch Wechsel des Hauptwohnsitzes verloren.
Da der Wahlvorschlag erschöpft ist, bleibt in analoger Anwendung des § 34 Abs. 1 Satz 2 KWG in der zurzeit gültigen Fassung der Sitz im Seniorenbeirat der Stadt Kirchhain unbesetzt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person der Kernstadt Kirchhain binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Büro des Wahlleiters der Stadt Kirchhain in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 in 35274 Kirchhain einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Kirchhain, 10.08.2023
DER WAHLLEITER
der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann
Bürgermeister