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27.02.2026

Neue Parkregeln sollen die Innenstadt stärken

Ab dem 01.03.2026 darf länger und zum Teil kostenlos geparkt werden

Zum 01. März 2026 gelten für die Kirchhainer Innenstadt Parkerleichterungen.

Die Höchstparkdauer wird auf vier Stunden angehoben, wochentags ab 16.00 Uhr und an Samstagen ist das Parken kostenlos.

Einen entsprechenden Beschluss fasste die Stadtverordnetenversammlung in ihrer letzten Sitzung des Jahres 2025 einstimmig.

Stadt setzt weiteres Zeichen für die Innenstadt
Kirchhains Bürgermeister Olaf Hausmann freute sich, als das gesamte Stadtparlament dem Vorschlag der Verwaltung folgte. „Mit der neuen Parkregelung ab dem 01. März wollen wir einen weiteren Beitrag zur Stärkung der Innenstadt leisten“, sagt Hausmann und ergänzt, dass davon auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Besucherinnen und Besucher der Innenstadt profitieren werden.

Das Positive dabei stellt Hausmann kurz und kompakt dar: „Und es wird nichts teurer, die Parkgebühren bleiben wie sie sind.“

Zum Hintergrund
Aufgrund des geänderten Verkehrsverhaltens auf den städtischen Innenstadt-Parkplätzen, das insbesonders seit Anfang 2025 deutlich festzustellen ist, wurde seitens der Verwaltung die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze und die Anwendung der dazu bestehenden Gebührenordnung geprüft.

Der Hintergrund des geänderten Verkehrsverhaltens ist vermutlich auf die Veränderung der Innenstadt-Entwicklung und der Schließung zahlreicher Geschäfte und Betriebe zurückzuführen. Nach den Beobachtungen und konkreten Feststellungen durch die Ordnungspolizei wird die Innenstadt aktuell vorwiegend für Arztbesuche und Besuche bei Dienstleistern aufgesucht und frequentiert. Nicht unberücksichtigt bleibt dabei, dass natürlich auch Kunden die Innenstadt zum Einkaufen aufsuchen und innenstadtnah parken.

Derzeit gilt auf den Innenstadt-Parkplätzen ein Bewirtschaftungszeitraum: „Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.“

Vor dem Hintergrund des geänderten Verkehrsverhaltens sowie der aktuellen Parkplatzfrequenz hat die Verwaltung eine Reduzierung des Bewirtschaftungszeitraums „Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und den Wegfall des Bewirtschaftungszeitraums an Samstagen“ vorgeschlagen. Weiterhin soll die Höchstparkdauer von drei auf vier Stunden angepasst werden, um die Verweildauer in der Innenstadt zu erhöhen und den Innenstadtbesuchern mit einer erweiterten Parkzeit eine längere Verweildauer zu ermöglichen.

Die bisherigen Regelungen für die Pendlerparkplätze am Bahnhof haben weiterhin Gültigkeit. Es gibt Tages-, Monats- und Jahreskarten.

Warum nicht ganz ohne Spielregeln?
Ein wesentliches Ziel der Bewirtschaftung und Reglementierung von Parkflächen ist, Dauerparken zu verhindern und eine möglichst hohe Fluktuation auf den Parkplätzen zu ermöglichen. Die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Regelungen waren jahrzehntelang am tatsächlichen Bedarf orientiert. Das Ziel, Innenstadtparkplätze für Innenstadtbesucher vor- und freizuhalten, die überwiegend zum Einkaufen parken, war damit erreicht.

Aufgrund von Beobachtungen und Rückmeldungen scheint es so zu sein, dass insbesondere beim Besuch von „offenen Sprechstunden“ die Höchstparkdauer von drei Stunden nicht ausreicht. „Hierdurch entsteht unnötiger Druck bei den Betroffenen, was durch eine Verlängerung der Höchstparkdauer vermieden oder zumindest verringert werden kann“, so die Feststellung von Olaf Hausmann.

Was gilt ab dem 01.03.2026?

  • Kostenloses Parken montags bis freitags ab 16.00 Uhr ohne zeitliche Beschränkung
  • Kostenloses Parken generell samstags, ebenfalls ohne zeitliche Beschränkung
  • Erhöhung der Höchstparkdauer montags bis freitags auf 4 Stunden

Damit soll der Bewirtschaftungszeitraum (08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) an die Öffnungszeiten der Praxen und Dienstleister angepasst werden, um auch hier eine Fluktuation auf den Parkplätzen zu erreichen und das Dauerparken zu verhindern. Andererseits soll die Zeit nach 16.00 Uhr nicht mehr bewirtschaftet und reglementiert werden, um beispielsweise den „Feierabend-Kunden“ den Weg in die Innenstadt zu ebnen, wozu sodann gebührenfreies Parken gilt.

Der Samstag wird aus der Bewirtschaftung herausgenommen, um den Kundinnen und Kunden der Innenstadtgeschäfte – aber insbesondere auch den Wochenmarkt-Einkäufern - ein zeitloses und gebührenfreies Parken zu ermöglichen („Kostenlose Feierabend- und Wochenend-Parkplätze“).

„Mit der neuen Regelung, die wir als Verwaltung den städtischen Gremien vorgeschlagen haben, soll den unterschiedlichen Belangen, Einkaufs- und Besucherverhalten, aber auch den Bewohnerinnen und Bewohnern der Innenstadt, die über keine eigenen Stellflächen verfügen, Rechnung getragen werden“, erklärt Hausmann.

Was ist noch wichtig?
Für eine noch flexiblere Handhabung bei der Entrichtung der Parkgebühren führt die Stadtverwaltung ab dem 01.03.2026 eine digitale Bezahlmethode ein. Mit der Park-App „EasyPark“ wird zu den herkömmlichen Parkscheinautomaten ein modernes und von Vielen gewünschtes digitales Bezahlsystem eingeführt.

Durch die Nutzung der Park-App wird den Nutzern die Möglichkeit gegeben, die Parkgebühren direkt über das Smartphone - ohne Anstehen, Kleingeld oder die Suche nach einem Parkscheinautomaten - zu bezahlen. Desweiteren kann die Parkzeit von überall ohne Stress oder Rausgehen verlängert werden und das Beenden der Parkzeit erfolgt mit einem Tipp auf das Smartphone. Das können dann auch wartende Patienten in Arztpraxen so handhaben, ohne einen Parkschein am Automaten „nachzulösen“, was streng genommen rechtswidrig ist.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die städtische Ordnungspolizei, Tel. 06422/808-342 (zentrale Rufnummer) oder per Mail ordnungspolizei@kirchhain.de

Foto: Stadt Kirchhain

BU: Ab dem 01.03.2026 gelten in der Innenstadt neue und kundenfreundlichere Parkregelungen. Die Stadt führt zeitgleich eine Park-App ein.

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