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20.09.2024

Bäume, Hecken, Gebüsche und der nachbarschaftliche Unfrieden

Das städtische Ordnungsamt wird häufig mit Nachbarschaftsstreitigkeiten konfrontiert.

Hierbei geht es unter anderem oft um Anpflanzungen an der Grundstücksgrenze.

Was beim Setzen von Bäumen, Hecken und Gebüsch unproblematisch erscheint, wird nach Jahren oft Grund zum Zank zwischen den Nachbarn. Denn, wenn die Anpflanzungen naturgemäß wachsen, ragen Äste über Zäune und beeinträchtigen das Nachbargrundstück. Dann leidet mitunter der nachbarschaftliche Frieden. „Hätte ich das früher gewusst, dass die Hecke zu groß wird, hätte ich……“, sind häufige Aussagen der Beschwerdeführer, die sich ratsuchend an die Stadtverwaltung wenden.

Ordnungsamt bietet keine Rechtsberatung an

„Generell dürfen wir bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen nicht eingreifen“, erklärt Bürgermeister Olaf Hausmann. Dazu gehören auch die klassischen Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie überhängende Äste, herabfallendes Obst oder Grundstückseinfriedungen. Auch dürfen die Mitarbeitenden der Ordnungsbehörde keine Rechtsberatung anbieten, weil dies den Organen der Rechtspflege, beispielsweise Rechtsanwälten, vorbehalten ist.

Sinnvoll ist es, etwaige Differenzen mit dem Nachbarn auf direktem Weg persönlich zu klären. Wenn das nicht funktioniert kann die Einschaltung des Schiedsmanns nützlich sein. Die Stadt Kirchhain stellt hierzu auf ihrer Internetpräsenz einige Informationen zur Verfügung: https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Service/Schiedspersonen/

Eine Broschüre gibt Auskunft

Das Hessische Justizministerium stellt auf seiner Webseite eine Broschüre zur Verfügung, die sich „Nachbarrecht“ nennt und eine gut verständliche Orientierungshilfe zum Thema bietet. Die Lektüre kann auch im DIN A5-Format als Printausgabe kostenlos bestellt werden.

Die Broschüre steht unter nachfolgendem Link zur Verfügung:

https://justizministerium.hessen.de/sites/justizministerium.hessen.de/files/2021-08/nachbarrecht.pdf

Für Rückfragen steht der Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“ der Stadtverwaltung Kirchhain zur Verfügung: Tel. 06422/808-342 (zentrale Rufnummer) oder per Email über sicherheit@kirchhain.de

Foto: Stadt Kirchhain

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