Wertvolle Informationen für Hundehalter und ein gutes Miteinander
Hunde(halter) in der Stadt haben es nicht immer leicht. Was des einen Freu(n)d, ist des anderen nicht wirklich Freu(n)d.
Es kommt immer wieder zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und Bürgern. Hauptursachen sind Hundekot, bellende und freilaufende Hunde oder Hunde, die Menschen oder andere Tiere erschrecken oder gar angreifen.
Dazu gehen bei der städtischen Ordnungsbehörde immer wieder Beschwerden und Anzeigen ein. Vereinzelt werden Vorfälle auch strafrechtlich verfolgt.
„Derart entstehende Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht zu sein“, ist Bürgermeister Olaf Hausmann überzeugt, denn im im Bereich der Stadt Kirchhain gibt es genügend Raum für Hunde. „Man muss nur einige Regeln beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert“, so Hausmann.
Die wichtigsten Verhaltensregeln für eine beschwerdefreie Hundehaltung
- Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Führen sie ihren Hund immer vorausschauend, achten sie auf entgegenkommende Passanten, wie z.B. Spaziergänger, Jogger, Radfahrer und andere Hundeführer. Leinen sie ihren Hund im Begegnungsverkehr mit Anderen an, um unnötige Konfrontationen zu vermeiden. - Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Im Zweifelsfall gilt: Anleinen! Das gilt insbesondere auch in besonders gekennzeichneten Bereichen und in der Brut- und Setzzeit.
- Auf Kinderspielplätzen und Spielanlagen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Dieses Verbot ist strikt einzuhalten und gilt auch im Annapark.
- Es ist nicht gestattet, Tiere innerhalb des Friedhofes frei umherlaufen zu lassen. Sie sind an der Leine und nur auf den allgemeinen Wegen zu führen. Hundekot ist zu entfernen.
- Der Halter oder Führer eines Hundes hat weiterhin dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, landwirtschaftlichen Flächen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Nach der „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)“ gelten für gefährliche Hunde und sogenannte Listenhunde weitergehende Regelungen.
Noch zwei Hinweise
Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb zur Hundesteuer anzumelden. Zuständig ist der Fachbereich 2/Finanzen (Tel. 06422/808-132).
Im Stadtgebiet gibt einige Hundesportvereine, wo sich Hundehalter mit ihren Vierbeinern sinnvoll, sportlich und ehrenamtlich engagieren können (siehe Link :
https://www.kirchhain.de/Freizeit-Tourismus/Vereine/Unsere-Vereine ).
Für Rückfragen und weitergehende Informationen wenden sie sich gerne an den Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“, Tel. 06422 / 808-342 oder sicherheit@kirchhain.de
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