Verbrennung von pflanzlichen und sonstigen Abfällen - Abbrennen von Lagerfeuern
Bei der Stadtverwaltung sind in letzter Zeit wiederholt Beschwerden wegen unzulässiger Verbrennungen von pflanzlichen und sonstigen Abfällen eingegangen.
Vielfach verbrennen Eigentümer und Besitzer von Grundstücken pflanzliche und sonstige Abfälle, insbesondere innerhalb der bebauten Ortslage auf den betreffenden Grundstücken in der falschen Auffassung, dies wäre erlaubt.
Durch das Verbrennen entsteht in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die für die Allgemeinheit eine erhebliche Geruchsbelästigung und letztlich eine Gesundheitsgefährdung bedeutet.
Das Verbrennen von pflanzlichen und sonstigen Abfällen ist grundsätzlich verboten. Nachstehend Informationen zur dringenden Beachtung.
Gemäß den Vorschriften der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen können pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, im Rahmen der Nutzung dieser Grundstücke durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren, beseitigt werden. Hierbei dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten.
Vorstehende Abfälle können außerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen (z. B. Verbrennung von Stroh) oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Hierbei sind besondere Bestimmungen (z.B. Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde der Stadt Kirchhain, Mindestabstände,
Verbrennungszeiten usw.) zu beachten.
Einzelheiten können beim Fachbereich 3 der Stadt Kirchhain (Am Markt 6-8, Kirchhain, Telefon 06422 / 808-342), in Erfahrung gebracht werden. Anmeldungen werden im Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Kirchhain unter Telefon 06422/808-146 entgegengenommen.
Vorrang vor der Verbrennung soll jedoch die Eigenkompostierung haben. Wenn dies nicht möglich ist, können pflanzliche Abfälle dem Biomassezentrum in Stausebach zugeführt werden. Die Stadt empfiehlt daher, den Astschnitt zur Vermeidung der Beeinträchtigung der Umwelt nicht zu verbrennen, sondern dort hinzubringen.
Die Öffnungszeiten sind zurzeit wie folgt: Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie an jedem letzten Samstag im Monat in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Einzelheiten hinsichtlich der Art, Menge und Beschaffenheit der pflanzlichen Abfälle sowie Entsorgungskosten können direkt beim Biomassezentrum in Stausebach unter der Telefonnummer 06422/898199-0 erfragt werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass aufgrund von unzulässigen Verbrennungen pflanzlicher und sonstiger Abfälle sowie bei nicht angezeigten oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Lagerfeuern notwendig werdende Einsätze der Feuerwehren kostenpflichtig sein können.
Die Stadt Kirchhain bitten um Beachtung und steht für Fragen zur Verfügung.