Sprungziele
Seiteninhalt
28.06.2024

Erste Bilanz zur Geschwindigkeitsüberwachung 2024 - Ergebnisse sind ernüchternd

Die Ordnungspolizei der Stadt Kirchhain führt im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit einen gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk (Kirchhain, Neustadt/Hessen, Rauschenberg und Wohratal) für die Geschwindigkeitsüberwachung durch.
Bei den in den ersten Monaten durchgeführten Verkehrsüberwachungen wurden zahlreiche Tempoüberschreitungen festgestellt, so dass die Ordnungspolizei ganz klar an die motorisierten Verkehrsteilnehmer appelliert: Bitte halten Sie sich an die Geschwindigkeitsregeln!

Ziel der Verkehrsüberwachung ist, die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit an Gefahrenstellen zu reduzieren und hierdurch das Risiko schwerer Verkehrsunfälle zu mindern. Eine konsequente Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen ist zwingend erforderlich, um insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmende, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, vor Unfällen durch überhöhtes Tempo zu schützen.

Auch an Messstellen außerorts ohne Fuß,- und Radverkehr, wie z.B. auf der B62 in der Gemarkung Kirchhain, werden regelmäßig deutlich zu hohe Geschwindigkeiten erfasst.

Hier eine Übersicht der höchsten Geschwindigkeitsüberschreitungen im ersten Quartal 2024 aus dem Ordnungsbehördenbezirk:

 Kirchhain, Dresdener Straße, Höhe Berufsschule 92 km/h in der 30er-Zone !
• Kirchhain, B62 177 km/h (erlaubt 100 km/h)
• Kirchhain, Im Brand 60 km/h in der 30er-Zone
• Kirchhain, Niederrheinische Straße 95 km/h (erlaubt 50 km/h)
• Emsdorf, auf der K12, Höhe Sportplatz 109 km/h (erlaubt 60 km/h)
• Wohratal, L3037, Höhe Fußgängerquerung 94 km/h (erlaubt 60 km/h)
• Neustadt, Höhe Erstaufnahmeeinrichtung 58 km/h (erlaubt 30 km/h)
• Neustadt, Wasenberger Straße 79km/h (erlaubt 50 km/h)
• Rauschenberg, Albshäuser Tor Straße 70 km/h (erlaubt 50 km/h)
• Josbach, auf der B3 125 km/h (erlaubt 80 km/h)

Insgesamt gab es im ersten Quartal in 2024 rund 900 gemessene Überschreitungen im Ordnungsbehördenbezirk. Dies ist ein ähnlicher Wert wie gleichen Zeitraum im Jahr 2023.

Der Appel der Ordnungsbehörde
Leisten auch sie ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit und halten sie sich an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und gefährden sie somit weder sich selbst noch andere!

Seite zurück Nach oben