Fälligkeitstermin für Abfall- und Abwassergebühren
Zum 15. März 2023 sind Abfall- und Abwassergebühren für das erste Vierteljahr 2023 zu entrichten.
Wenn Sie der Stadtkasse keine Abbuchungserlaubnis erteilt haben, beachten Sie bitte den Fälligkeitstermin, da mit der Erstellung eventueller Mahnungen Gebühren anfallen.
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie auf der Überweisung bitte das Kassenzeichen aus dem Gebührenbescheid an.