Personalausweis Informationserteilung
Nr. 99008001013000Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
keine
Es fallen keine Gebühren an.
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: