Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Nr. 99008001013001Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
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Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
keine
keine
Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: