Urkundenanforderung
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Die Stadt Kirchhain arbeitet nicht mit dem o.g. kommerziellen Anbieter zusammen. Aufträge an diesen Anbieter lösen Zusatzkosten aus, die ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber von "standesamt.com" betreffen.
Sie benötigen eine Urkunde?
Urkunden werden von dem Standesamt ausgestellt, wo der Personenstandsfall, sprich Geburt, Heirat oder Sterbefall, passiert ist. Der Wohnsitz ist nicht maßgebend.
Vom Standesamt Kirchhain erhalten Sie Urkunden von allen Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die in Kirchhain und allen Stadtteilen seit der Gebietsreform (1971-1974) beurkundet worden sind.
Sie können folgende Urkunden erhalten:
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (in erster Linie benötigt für Eheschließungen)
- Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister.
Die Personenstandsurkunden bzw. beglaubigten Registerausdrucke kosten 12 €, für weitere gleichzeitig beantragte und in einem Arbeitsgang hergestellte Urkunden werden dann 6 € erhoben.
Urkunden für Rentenzwecke sind kostenlos.
Darüber hinaus können auch mehrsprachige Urkunden für die Verwendung im Ausland ausgefertigt werden.
Deutsche Urkunden im Ausland brauchen manchmal eine Überbeglaubigung, Apostille oder eine Legalisation. Dies ist von Land zu Land verschieden.
Setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung, dann erfahren Sie, wie und welche Urkunde wir Ihnen ausstellen können.