Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.kirchhain.de/veröffentlichte Website.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf eine stichprobenartige Prüfung durch Dritte nach BITV 2.0.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barrieren:
- Es sind keine Hauptregionen ausgezeichnet
- Es sind mehrere Regionen mit gleichen Namen vorhanden
- Das Navigationsmenü ist mit der Tastatur nicht bedienbar
- Auf der Startseite ist keine Hauptüberschrift vorhanden
- Es gibt Sprünge in der Überschriftenstruktur
- Die Alternativtexte sind nicht passend
- Die Fehlermeldungen sind für Screenreadernutzer nicht erkennbar
- Viele Bilder und verlinkte Bilder haben keinen zugänglichen Namen
- Viele Links haben keinen Linktext hinterlegt
- Viele Listenelemente sind nicht Teil einer Liste
- Einige Formularfelder haben keinen zugänglichen Namen
- Viele Buttons haben keinen zugänglichen Namen
- Viele Überschriften haben keinen Inhalt
- Viele Aria-Werte werden nicht unterstützt
- Viele Links sind vom umgebenden Text nicht unterscheidbar
- Der Textkontrast ist an vielen Stellen nicht ausreichend
- Der Berührungsziel ist sehr oft zu klein
Geplante Maßnahmen
Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind in laufender Prüfung und werden sukzessiv umgesetzt.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.05.2024 erstellt und zuletzt am 14.06.2024 überprüft
und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Kirchhain
Magistrat der Stadt Kirchhain »
Am Markt 1
35274 Kirchhain
06422 808-0
06422 808-102
Website
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de