Neues Instrument der Partizipation auf kommunaler Ebene - Kirchhain führt »Bürgerfragestunde« ein
Auf Antrag der BLK-Fraktion hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain in ihrer letzten Sitzung beschlossen, zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Bürgerschaft ab sofort vor Beginn ihrer ordentlichen Sitzungen eine „Bürgerfragestunde“ einzurichten. Hierzu teilt das Büro von Stadtverordnetenvorsteherin Helga Sitt folgendes mit:
Das Instrument der neu eingerichteten „Bürgerfragestunde“ wird erstmals vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, dem 22. Mai 2023 praktiziert. Alle Kirchhainerinnen und Kirchhainer können dann Fragen zu allgemein interessierenden, kommunalpolitischen Themen die Stadt Kirchhain betreffend, öffentlich
● an den Magistrat,
● an die Stadtverordnetenversammlung als Ganzes sowie
● an einzelne oder mehrere in der Stadtverordnetenversammlung vertretene Fraktionen
stellen.
Fragen an Einzelpersonen sind nicht zulässig. Fragen zu Themen, die auf der Tagesordnung der anschließenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stehen, sind ebenfalls nicht statthaft.
Die Fragen, die maximal zwei Unterfragen enthalten dürfen, sind spätestens 14 Tage vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung schriftlich an die Stadtverordnetenvorsteherin zu richten. Für die Sitzung am Montag, dem 22. Mai ist die Einreichungsfrist somit Montag, der 08. Mai 2023. Dabei ist anzugeben, an wen sich die Frage richtet. Die Stadtverordnetenvorsteherin leitet alle von ihr als zulässig angesehenen Fragen an den Magistrat und die Fraktionen weiter. Ein mündlicher Vortrag des Fragestellers findet nicht statt. Dagegen erhalten die Fragestellerin bzw. der Fragesteller die Möglichkeit zu einer mündlichen Nachfrage.
Um den Fragestellerinnen und Fragestellern das Verfahren zu erleichtern, ist auf der Homepage der Stadt Kirchhain (www.kirchhain.de/verwaltung&politik/politik) ein entsprechender Vordruck hinterlegt, der entweder gleich online ausgefüllt oder ausgedruckt und an das Büro der Stadtverordnetenvorsteherin, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, eingereicht werden kann.
Die Zeit für die Beantwortung der Bürgerfragen wird vor jeder Stadtverordnetensitzung auf 15 Minuten begrenzt. Eine Frage ist knapp und sachlich abzufassen, sodass gleich zu erkennen ist, worüber Auskunft gewünscht wird. Die Fragen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs vom Bürgermeister für den Magistrat, von der Stadtverordnetenvorsteherin für die Stadtverordnetenversammlung als Ganzes sowie durch die Fraktionsvorsitzenden für die jeweils betroffene Fraktion mündlich beantwortet. Bereits aufgerufene Fragen werden auch nach Ablauf der festgesetzten Zeit beantwortet. Fragen, die in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht mehr aufgerufen wurden, werden innerhalb einer Woche schriftlich beantwortet. Die Antworten werden in der darauffolgenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bekannt gegeben.
Ist die Beantwortung einer Frage aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht in der Sitzung möglich, entscheidet der Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung möglichst noch vor der Sitzung, wie mit der Frage umgegangen wird.