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Wahl des Deutschen Bundestages in 2025

Der aktuellen Entwicklung folgend, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) voraussichtlich am

                                                                 Sonntag, dem 23. Februar 2025

statt. Voraussetzung dafür ist, dass der Bundespräsident diesen Termin nach der sich abzeichnenden Auflösung des jetzigen Deutschen Bundestages noch formal festlegt.
Die Wahlperiode einer Bundestagswahl beträgt vier Jahre.

Der Deutsche Bundestag besteht nach der Änderung des Bundeswahlgesetzes aus 630 Abgeordneten. Die Wahl erfolgt nach dem Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler darüber, wer den Wahlkreis im Bundestag vertreten soll.
Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Das Ergebnis der Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag. Dabei werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Stimmen oder mindestens drei Direktmandate erhalten haben (Sperrklausel).

Die Stadt Kirchhain wird auf ihrer Homepage in den nächsten Wochen und Monaten laufend weitere Informationen zur Bundestagswahl einstellen.
Hinweise finden Sie darüber hinaus auch unter externe Links.

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind ("Auslandsdeutsche"), müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Das hierfür erforderliche Antragsformular und entsprechende Erläuterungen finden Sie hier.

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