Bundestagswahl am 26. September 2021
Am Sonntag, dem 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt.
Die neuesten Informationen für Wählerinnen und Wähler zur Bundestagswahl stellen wir tagesaktuell auf dieser Homepage ein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die amtlichen Bekanntmachungen sowie die entsprechenden Pressemitteilungen.
Hinweis zur Briefwahl:
Nach Abschluss des Wählerverzeichnisses für die im Gebiet der Stadt Kirchhain wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger an dem gesetzlich vorgegebenen 42. Tag vor dem Wahltag (Sonntag, 15. August 2021) können Wahlscheine mit den für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen frühestens ab Montag, den 16. August 2021 von uns ausgegeben werden.
Die Beantragung von Wahlscheinen darf schriftlich oder mündlich erfolgen. Die Schriftform ist auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist dagegen unzulässig.
Für Wählerinnen und Wähler, die keine längere Reise und eine damit einhergehende Ortsabwesenheit planen, ist es am einfachsten, die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen, die spätestens bis zum 05. September 2021 erfolgt, abzuwarten. Dann nur den auf der Rückseite dieses Dokuments abgedruckten Antrag ausfüllen, unterschreiben und bei der Stadtverwaltung persönlich im Bürgerbüro abgeben bzw. in den Hausbriefkasten am Verwaltungsgebäude Am Markt 6/8 einwerfen oder auf dem Postweg (Magistrat der Stadt Kirchhain, Wahlbüro, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain) einreichen.
Die Möglichkeit zur elektronische Beantragung von Wahlscheinen über ein Eingabeportal wird aus technischen Gründen frühestens am 06. September 2021 freigeschaltet, wenn alle Wahlberechtigten im Besitz ihrer Wahlbenachrichtigung sind.
Allgemeine Informationen:
Der Deutsche Bundestag besteht im Regelfall aus 598 Abgeordneten. Davon werden 299 Abgeordnete in den Wahlkreisen direkt gewählt; die restlichen 299 Abgeordneten erhalten ihre Sitze über die Landeslisten der Parteien.
Bei der letzten Bundestagswahl am 24. September 2017 kam es zu 46 Überhang- und 65 Ausgleichsmandaten, so dass insgesamt 709 Abgeordnete in den 19. Deutschen Bundestag gewählt worden sind; davon 50 Abgeordnete aus Hessen, und zwar 17 Abgeordnete der CDU, zwölf der SPD, sechs der AfD, sechs der FDP, fünf der GRÜNEN sowie vier der Partei DIE LINKE.
Die Abgeordneten für den Bundestag werden für vier Jahre gewählt.
Wahlberechtigt sind grundsätzliche alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bundestagsabgeordnete oder Bundestagsabgeordneter beträgt ebenfalls 18 Jahre (§§ 12, 13 und 15 Bundeswahlgesetz)
Bundespräsident Steinmeier hat die Anordnung für den Tag der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 8. Dezember 2020 ausgefertigt. Danach findet die Bundestagswahl am 26. September 2021 statt.
Wahlsystem:
Erststimme
Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler darüber, wer den Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Hessen hat 22 Wahlkreise. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Der gewählte Direktkandidat zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein. Damit wird gewährleistet, dass alle Regionen Deutschlands im Bundestag durch Abgeordnete repräsentiert werden.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wählt man eine Landesliste. Das Ergebnis der Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag.
Sitzverteilung
Die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Bund insgesamt entfallen, wird grundsätzlich nach dem System der Verhältniswahl ermittelt. Die kandidierenden Parteien erhalten Abgeordnetensitze im Verhältnis der für sie abgegebenen Zweitstimmen. Dabei werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Stimmen oder mindestens drei Direktmandate erhalten haben. (Sperrklausel).
Sitze aus Landeslisten (Zweitstimme) werden aber nur vergeben, wenn die Gesamtzahl der gewonnenen Sitze der Partei, die Zahl der gewonnenen Direktmandate (Erststimmen) der Partei in dem Bundesland übersteigt.
Die Sitzverteilung wird nach der Divisormethode "St. Laguë/Schepers" errechnet.
Ist die Zahl der Direktmandate (Erststimmen) einer Partei in einem Land größer als die Zahl der ihr aufgrund der Verhältniswahl zustehenden Sitze (Zweitstimmen), kommt es zu sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten