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Allgemeine Wahlinfos

Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen beteiligen.

Die unmittelbare, direkte Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und der Landrätin bzw. des Landrats sowie die bei Kommunalwahlen bestehenden Möglichkeiten des Kumulierens 1), Panaschierens 2) und Streichens 3) von Bewerberinnen und Bewerbern haben die Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf der örtlichen Ebene gestärkt.

Kommunalwahlen

  • Wahl der Vertreterinnen und Vertreter (Stadtverordnete) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain und in die Ortsbeiräte der Stadtteile Anzefahr, Betziesdorf, Burgholz, Emsdorf, Großseelheim, Himmelsberg, Kleinseelheim, Langenstein, Niederwald, Sindersfeld, Schönbach und Stausbach.
  • Wahl der Vertreterinnen und Vertreter (Kreistagsabgeordnete) in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
    Wahlzeit: 5 Jahre
    Nächster Wahltermin: Voraussichtlich Frühjahr 2026

Direktwahl Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister

Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Kirchhain.
Wahlzeit: 6 Jahre
Nächster Wahltermin:  Voraussichtlich Frühjahr 2028

Direktwahl Landrätin bzw. Landrat

Wahl der Landrätin bzw. des Landrats im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Wahlzeit: 6 Jahre
Nächster Wahltermin: Voraussichtlich Frühjahr 2028

Landtagswahl

Wahl der Mitglieder des Hessischen Landtags.
Wahlzeit: 5 Jahre
Nächster Wahltermin: 08. Oktober 2023

Bundestagswahl

Wahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Wahlzeit: 4 Jahre
Nächster Wahltermin: Voraussichtlich Herbst 2025

Europawahl

Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Wahlzeit: 5 Jahre
Nächster Wahltermin: 09. Juni 2024

Seniorenbeiratswahl

Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Kirchhain
Wahlzeit: 5 Jahre
Nächster Wahltermin: Voraussichtlich Frühjahr 2025
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  1. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Stimmenkontingents können jeweils bis zu 3 Stimmen einer Bewerberin bzw. einem Bewerber geben werden (“Kumulieren“).
  2. Darüber hinaus ist es möglich, Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen zu verteilen (“Panaschieren“).
  3. Eine weitere Alternative besteht darin, Kandidatinnen und Kandidaten aus der vorgegebenen Liste zu streichen.

Alle drei Varianten (“Kumulieren“, “Panaschieren“, “Streichen“) können auf einem Stimmzettel auch miteinander kombiniert werden.

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