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Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

Nr. 99089107261000

Sie müssen den Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnissen zählen: Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für WBK, sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Verbringungserlaubnis).

Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisse angeben.

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisse verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisse bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. 

Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnis verloren.

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

01.06.2023

In Hessen sind die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Waffenbehörden zuständig.

Zuständig ist die Waffenbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

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