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Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Nr. 99008001012009

Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Möchten Sie als Jugendlicher mehr als 3 Monate vor Ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Ihrer Erziehungsberechtigten notwendig. Grundsätzlich sind jedoch die Unterschriften Ihrer beiden Elternteile erforderlich.
  • Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung vorlegen lässt.
  • Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.
  • Ein anderes Ausweisdokument und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
  • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).

22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre.

13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

17.12.2020

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

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