Bauleitplanung der Stadt Kirchhain Aufstellung Flächennutzungsplanänderung »PV-FFA Kleinseelheim« im Stadtteil Kleinseelheim
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
Die vollständigen Entwurfsunterlagen der FNP-Änderung, bestehend aus:
- Begründung inkl. 2 Anlagen ("Standortanalyse Freiflächenphotovoltaik" / "Stellungnahme Agri-PV"),
- Umweltbericht inkl. 2 Anlagen ("Erhebung und Folgenbeurteilung zur BiologischenVielfalt“ / "Grünordnungsplan") i.R. der parallel erfolgenden Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan,
- Planteil inkl. Planzeichen
sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegen
im Zeitraum vom
Montag, den 10.07.2023 bis einschließlich Freitag, den 18.08.2023
beim Magistrat der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung,
Borngasse 20, 35274 Kirchhain, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis
donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.30
Uhr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht
ausgelegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen in dem o.g.
Zeitraum auch über die Homepage der Stadt Kirchhain
https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/
in digitaler Form jedermann zugänglich gemacht werden.
Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung
geschickt (oder als E-Mail an die Adresse: magistrat@kirchhain.de) oder zur Niederschrift
vorgetragen werden.
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gem. § 3 (2), Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB wurden insbesondere
Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und
Realnutzung und zum örtlichen Landschaftsbild.
In dem ergänzend dazu erfolgten Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz wurde, auf Basis der
Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen
Belangen fachgutachterlich belegt.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus dem vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB liegen
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen zur öffentlichen
Einsichtnahme vor:
- Alternativendiskussion/ Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen,
- Bodenschutz,
- Gehölzerhalt und -entwicklung/ Eingrünung,
- Pflege der PV-Anlage,
- Starkregen-Ereignisse,
- Anforderungen durch das Überschwemmungsgebiet (Hochwasserrückhaltebecken),
- Gewässerschutz,
- Artenschutz/ Biotopschutz,
- naturschutzrechtlicher Eingriffsausgleich,
- Landschaftsbildschutz.
Die Lage des Plangebietes sowie der räumliche Geltungsbereich und der Entwurf (Planteil)
gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche)
Stadt Kirchhain, 19.06.2023
Olaf Hausmann
Bürgermeister