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Kommunalwahlen im Lande Hessen am 14. März 2021 in der Stadt Kirchhain Nachrücken in den Ortsbeirat Emsdorf

Das Mitglied des Ortsbeirats Emsdorf, Herr Markus Zimmer, Wahlvorschlag „Gemeinwohl“, ist verstorben.
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag „Gemeinwohl“

Herr Manfred Mohr
Am Kindergarten 3, 35274 Kirchhain-Emsdorf

in den Ortsbeirat des Stadtteils Emsdorf nach.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Stadtteiles Emsdorf binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Besonderen Wahlleiter der Stadt Kirchhain in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 in 35274 Kirchhain einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Kirchhain, den 01.03.2023

DIE BESONDERE STV. WAHLLEITERIN
der Stadt Kirchhain


Sandra Jennemann
Verwaltungsfachwirtin

13.03.2023 
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