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Nachrücken im Ortsbeirat Betziesdorf

Kommunalwahlen im Lande Hessen am 14.03.2021 in der Stadt Kirchhain;
Nachrücken in den Ortsbeirat Betziesdorf

Das Mitglied des Ortsbeirats Betziesdorf, Frau Sylvia Göttig, Wahlvorschlag „Bürgerliste Betziesdorf“, hat am 14.12.2022 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat im Ortsbeirat Betziesdorf mit sofortiger Wirkung niederlegt.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG in der zurzeit gültigen Fassung ist daraufhin entsprechend der Zahl der bei der Wahl am 14.03.2021 abgegebenen Stimmen Herr Heinrich Schauer als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem genannten Wahlvorschlag angeschrieben und über sein Nachrücken in den Ortsbeirat informiert worden. Herr Schauer hat mit Schreiben vom 16.12.2022 erklärt, dass er auf die Annahme seines Mandats verzichtet.

Daher rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags „Bürgerliste Betziesdorf“ Frau Doris Wege, Am Sternacker 12, 35274 Kirchhain-Betziesdorf in den Ortsbeirat des Stadtteiles Betziesdorf nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Stadtteiles Betziesdorf binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Besonderen Wahlleiter der Stadt Kirchhain in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 in 35274 Kirchhain einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Kirchhain, 23.12.2022

DER BESONDERE WAHLLEITER

der Stadt Kirchhain

Dirk Lossin, Oberamtsrat

06.01.2023 
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