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Bekanntmachung über die Konzessionsvergabe Strom Stadt Kirchhain gemäß § 46 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

1. Verfahren
Unter dem 12.11.2019 machte die Stadt Kirchhain das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Stadt Kirchhain im Bundesanzeiger bekannt. Die Stadt Kirchhain hat zur Vergabe des Wegenutzungsvertrages für die leitungsgebundene Versorgung des Stadtgebietes mit Strom (Stromkonzessionsvergabe) ein Verfahren ge-mäß § 46 EnWG durchgeführt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 12.07.2021 die für die Auswahl des künftigen Konzessionärs maßgeblichen Auswahlkri-terien und deren Gewichtung in Ansehung der gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben be-schlossen. Die Kriterien und ihre Gewichtung wurden den Bietern um die Stromkonzession mit Schreiben vom 05.08.2021 mitgeteilt.
Die verbindlichen Angebote der Bieter wurden auf der Grundlage der mitgeteilten Aus-wahlkriterien und ihrer Gewichtung bewertet. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 18.07.2022 entschieden, den Wegenutzungsvertrag "Strom" beginnend mit dem 01.01.2023 an die EAM Netz GmbH zu vergeben.
Am 20.07.2022 wurde der unterlegene Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung an die EAM Netz GmbH informiert.
Der Zuschlag wurde am 31.10.2022 erteilt.
2. Maßgebliche Gründe für die Auswahlentscheidung
Die maßgeblichen Gründe für die Auswahlentscheidung der Kommune beruhen auf dem konkreten Angebot des Bieters und der bestmöglichen Verfolgung der Ziele des § 1 EnWG in der Ausgestaltung, die sie durch die vorerwähnte Wertungsmatrix gefunden haben.
In ihrem Angebot stellt die EAM Netz GmbH umfassend und in einem hohen Detailgrad dar, wie das Netz in Kirchhain künftig ausgerichtet und bewirtschaftet werden soll (Netzent-wicklungs- und Netzbewirtschaftungskonzept) und welchen Einfluss die Kommune dabei ausüben kann (Abstimmung konkreter Baumaßnahmen, Mitspracherecht bei Netzentwick-lung). Kommunale Interessen werden beispielsweise auch bei der Möglichkeit der Mitverle-gung von Leerrohren erfüllt. Darüber hinaus verpflichtet sich die EAM Netz GmbH zu ei-nem umfassenden umweltverträglichen Netzbetrieb und verfügt über ein Nachhaltigkeits-management, von dem auch die Stadt Kirchhain profitiert.
Selbstverständlich erhält die Stadt Kirchhain die höchstzulässige Konzessionsabgabe sowie den höchstzulässigen Rabatt (aktuell 10 %) auf kommunale Verbräuche.
Der Konzessionsvertrag nebst seinen begleitenden Konzepten und Ausführungen erfüllt in seiner konkreten Ausgestaltung und im Vergleich zu den übrigen Angeboten am besten die Anforderungen an eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effizien-te, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung mit Strom, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.

Kirchhain, den 22.11.2022

Magistrat der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann
Bürgermeister

25.11.2022 
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