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Bauleitplanung der Stadt Kirchhain Inkrafttreten der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung »Burgholz« im Stadtteil Burgholz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 17.10.2022 die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Burgholz“ nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Gem. § 10 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Kirchhain tritt mit dieser Bekanntmachung die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Burgholz“ in Kraft.
Der Satzung wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Stadt Kirchhain, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Darüber hinaus wird die Satzung mit Begründung in das Internet eingestellt.

Hinweis nach § 44 BauGB
Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.

Hinweis nach § 215 BauGB
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen der Satzung unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Stadt Kirchhain geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Stadt Kirchhain geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Burgholz“
(Planteil - unmaßstäblich)

burgholz
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Stadt Kirchhain, 07.11.2022 Der Magistrat


Olaf Hausmann
Bürgermeister

25.11.2022 
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