Sprungziele
Seiteninhalt

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stt. Stausebach Bebauungsplan »Sondergebiet Heizhaus Über dem Hopfengarten« und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 18.07.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Heizhaus Über dem Hopfengarten“ sowie die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Stausebach beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 32, 101tlw. und 104tlw. in der Flur 6 in der Gemarkung Kirchhain.

(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine Fläche im Nordwesten angrenzend zur Ortslage als Sondergebiet gemäß § 11 Abs.2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Heizhaus ausgewiesen werden, um die Energieversorgung des Ortes bzw. für die Energiegenossenschaft zu sichern. Die Planung dient der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Wärme, die durch die Verbrennung von Holzhackschnitzeln (nachwachsende Rohstoffe) gewonnen werden soll. Der Flächennutzungsplan der Stadt stellt den Geltungsbereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft Bewirtschaftungs- und Pflegefläche sowie in einem kleinen Teilbereich als Wohnbaufläche Bestand dar. Demnach ist der Bebauungsplan zunächst nicht gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB geändert wird. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Gemäß § 2 Abs.4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planvorentwürfe des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung einschließlich Begründungen zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit

Vom 28.11.2022 bis einschl. 06.01.2023

im Rathaus Kirchhain, Fachbereich 4 - Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung öffentlich aus.
in dieser Auslegungsfrist vom 28.11.2022 bis einschl. 06.01.2023 können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung vorgebracht werden. Die Einsichtnahme ist für jedermann zu den üblichen Dienstzeiten möglich. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist vom 28.11.2022 bis einschl. 06.01.2023 die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per Email). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) beim Planungsbüro abgegeben werden.

(7) Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt (https://www.kirchhain.de) unter der Rubrik Verwaltung & Politik / Verwaltung / Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Es kann daher auch eine Stellungnahme per Email abgegeben werden (siehe oben).

(8) Gemäß § 4b BauGB hat die Stadt Kirchhain das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.


Kirchhain, 15.11.2022 Der Magistrat

Olaf Hausmann
Bürgermeister

25.11.2022 
Seite zurück Nach oben