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Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung der Stadt Kirchhain; Hinweisbekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung der Stadt Kirchhain wird ab Freitag, den 04. November 2022 unter
www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
bereitgestellt.
Die Gefahrenabwehrverordnung kann darüber hinaus während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform im Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“, Zimmer 32 des Verwaltungsgebäudes, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, eingesehen oder gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.

Kirchhain, 27. Oktober 2022

MAGISTRAT der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister

04.11.2022 
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