Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt Bebauungsplan Nr. 9 »Im Brand / Hartmannsloch« / Vorhabenbezogener Bebauungsplan »Wohn-anlage Lebenshilfe« (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Kirchhain, hat auf ihrer Sitzung am 07.06.2022 den Bebau-ungsplan Nr. 9 „Im Brand / Hartmannsloch“ / Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnanlage Le-benshilfe“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung), § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und § 37 Abs. 4 HWG (wasserrechtliche Festsetzungen) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der Bebauungsplan Nr. 9 „Im Brand / Hartmannsloch“ / Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnan-lage Lebenshilfe“ wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innen-entwicklung) aufgestellt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan Nr. 9 „Im Brand / Hartmannsloch“ / Vorhabenbe-zogener Bebauungsplan „Wohnanlage Lebenshilfe“ mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Abgrenzung des Geltungs-bereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Bebauungsplan Nr. 9 „Im Brand / Hartmannsloch“ - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnan-lage Lebenshilfe“ und die Begründung hierzu werden während der Dienststunden der Verwaltung im Rathaus der Stadt Kirchhain, Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Borngasse 20, Zimmer 25, 35274 Kirchhain zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen des rechtskräftigen Vor-habenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung ergänzend in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt www.Kirchhain.de unter der Rubrik Verwaltung-Politik / Verwaltung / Be-kanntmachungen eingesehen werden. Gleichzeitig kann der Plan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden.
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfas-sende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan be-rücksichtigt wurden, erfolgt nicht.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Dar-legung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gel-tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt
Bebauungsplan Nr. 9 „Im Brand / Hartmannsloch“ -
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnanlage Lebenshilfe“
Übersichtskarte des Geltungsbereiches
Kirchhain, 29.08.2022
Magistrat der Stadt Kirchhain
Dietmar Menz
Erster Stadtrat