Einziehung einer öffentlichen Wegefläche in der Gemarkung Kleinseelheim
In der Gemarkung Kleinseelheim wird die öffentliche Wegefläche mit der
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Kleinseelheim, Flur 1, Flurstück 71/3
nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 27.05.2022 eingezogen, nachdem
keine Einsprüche erhoben wurden.
Gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes wird die Einziehung hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Mit dem 02.09.2022 endet für das angegebene Grundstück die Eigenschaft
als öffentlicher Weg.
Kirchhain, 02.09.2022 DER MAGISTRAT
Olaf Hausmann
Bürgermeister