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Einziehung einer öffentlichen Wegefläche in der Gemarkung Kleinseelheim

In der Gemarkung Kleinseelheim wird die öffentliche Wegefläche mit der
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Kleinseelheim, Flur 1, Flurstück 71/3
nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 27.05.2022 eingezogen, nachdem
keine Einsprüche erhoben wurden.

Gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes wird die Einziehung hiermit
öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem 02.09.2022 endet für das angegebene Grundstück die Eigenschaft
als öffentlicher Weg.

Kirchhain, 02.09.2022 DER MAGISTRAT

Olaf Hausmann
Bürgermeister

02.09.2022 
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