Sprungziele
Seiteninhalt

III. Nachtrag zur Tarif- und Benutzungsordnung für die Benutzung der Bürger- und Gemeinschaftshäuser sowie der Markthalle der Stadt Kirchhain

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), der §§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes (HessVwVG) vom 27.07.2005 (GVBl. I S. 574), jeweils in den zuletzt gültigen Fassungen, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain in ihrer Sitzung am 18.07.2022 nachstehenden
III. Nachtrag zur Tarif- und Benutzungsordnung für die Benutzung
der Bürger- und Gemeinschaftshäuser sowie der Markthalle der Stadt Kirchhain
beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
§ 1 (1) enthält folgende Neufassung:
(1) Diese Tarif- und Benutzungsordnung gilt für die Benutzung der Bürgerhäuser, Gemeinschaftshäuser und Gemeinschaftsräume der Stadt Kirchhain, einschließlich deren Einrichtungen sowie der Markthalle der Stadt Kirchhain und der Kegelbahnen.

§ 1 (2) enthält folgende Neufassung:
(2) Die Bürgerhäuser und Gemeinschaftshäuser im Sinne dieser Tarif- und Benutzungsordnung sind:
● das Bürgerhaus Kirchhain,
● das Bürgerhaus im Stadtteil Groβseelheim,
● die Mehrzweckhalle im Stadtteil Anzefahr,
● das Gemeinschaftshaus im Stadtteil Betziesdorf,
● das Gemeinschaftshaus im Stadtteil Emsdorf,
● das Gemeinschaftshaus im Stadtteil Kleinseelheim,
● das Gemeinschaftshaus im Stadtteil Niederwald und
● das Gemeinschaftshaus im Stadtteil Stausebach.


§ 2
Benutzungsentgelt
§ 2 (1) enthält folgende Neufassung
(1) Für alle Nutzungen der Bürgerhäuser, Gemeinschaftshäuser und Gemeinschaftsräume und ihrer Einrichtungen sowie für die Benutzung der Markthalle werden folgende qm-Preise/Tag inkl. Nebenkosten (Warmmiete) für die jeweils genutzten Räume erhoben:
Bürgerhaus Kirchhain 0,95 € / qm
Bürger- und Gemeinschaftshäuser der Stadtteile 0,80 € / qm
Markthalle 0,22 € / qm


§ 2 (2) wird ersatzlos gestrichen

§ 2 (2) a) enthält folgende Neufassung:
(2) a) Technikpaket im Bürgerhaus Kirchhain:
Nutzung Beamer 30,00 € / Tag
Nutzung Leinwand 20,00 € / Tag
Nutzung Beschallungsanlage 70,00 € / Tag
Gesamtpaket 100,00 € /Tag
Eine deckende Haftlichtversicherung wird gefordert.

§ 2 (3) enthält folgende Neufassung:
(3) Für die Benutzung der Kegelbahnen werden 9,00 € je Stunde erhoben.

§ 2 (4) wird ersatzlos gestrichen

§ 2 (5) enthält folgende Neufassung:
(5) Bei Veranstaltungen ab 150 Personen sowie bei Nutzung des Technikpakets gem. Ziff. 2 a) wird eine Kaution erhoben. Die Höhe der Kaution wird von Fall zu Fall festgelegt und beträgt mindestens 250,00 Euro, maximal 1.000,00 Euro.


§ 6
Allgemeine Richtlinien für die Benutzung

§ 6 (1) a) enthält folgende Neufassung:
a) In der Markthalle, Bürgerhäusern, Gemeinschaftshäusern und Gemeinschaftsräumen können Speisen und Getränke selbst gestellt werden.

§ 6 (1) b) wird ersatzlos gestrichen

§ 6 (1) j) enthält folgende Neufassung:
j) Die Notausgänge einschl. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.

§ 6 (1) l) wird ersatzlos gestrichen

§ 6 (1) m) enthält folgende Neufassung:

m) Das Mitbringen von Tieren in die Bürger- und Gemeinschaftshäuser ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Assistenzhunde.


§ 7
Benutzung von Räumlichkeiten bei Familienfeiern und
sonstigen privaten Anlässen

§ 7 (2) enthält folgende Neufassung:
(2) Das laut Verzeichnis vorhandene Kücheninventar wird am Tag vor der Feier vom Pächter oder Hausmeister übergeben. Spätestens einen Tag nach der Feier bzw. zu einem anderen vorher vereinbarten Zeitpunkt werden die benutzten Räumlichkeiten und Einrichtungen wieder von dem Pächter oder Hausmeister übernommen.


§ 10
Benutzung der Kegelbahnen

§ 10 (1) enthält folgende Neufassung:
(1) Die Kegelbahnen dürfen nur in vorschriftsmäβigen Kegelschuhen betreten werden. Im Kegelraum darf sich stets nur ein Kegler bzw. eine Keglerin aufhalten (pro Bahn). Die Verbindungstüren vom Kegleraufenthaltsraum zum Bahnraum sind geschlossen zu halten.

§ 10 (2) enthält folgende Neufassung:
(2) Vor Beginn bzw. nach Schluss des Kegelns hat der Pächter auf Veranlassung des Benutzers zu prüfen, ob sich die Kegelbahn in betriebsfähigem Zustand befindet. Etwaige festgestellte bzw. auftretende Mängel sind unverzüglich dem Magistrat oder seinem Beauftragten zu melden.

§ 10 (4) enthält folgende Neufassung:
(4) Allen Keglern ist das Kegeln nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Pächter und der Einhaltung der Bestimmungen dieser Tarif- und Benutzungsordnung gestattet. Ausnahmen werden nur in begründeten Ausnahmefällen von dem Magistrat der Stadt Kirchhain auf Antrag schriftlich genehmigt.

§ 12
Ausnahmeregelungen
Zusätze zu § 2 – Benutzungsentgelt

§ 12 (2) enthält folgende Neufassung:
(2) Nutzungen der VHS
Je Nutzungseinheit/Tag ist eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 10,00 € zu
zahlen. *)

§ 12 (3) wird ersatzlos gestrichen

(4) Reduzierungen für örtliche Vereine und Verbände
§ 12 (4) enthält folgende Neufassung:
Übungseinheiten
Für die Übungseinheiten der örtlichen Vereine und Verbände werden die unter § 1 genannten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. *)
Vereinsjubiläen
50 Jahre - Reduzierung um 25 % der qm-Warmmiete*)
75 Jahre - Reduzierung um 50 % der qm-Warmmiete*)
100 Jahre - Reduzierung um 75 % der qm-Warmmiete*)

Ausstellungen örtlicher Vereine und Verbände in der Markthalle
Reduzierung der qm-Warmmiete um 25 % *).

*) Es erfolgt eine interne Verrechnung der entstehenden Differenzbeträge  

§ 12 (4) a) enthält folgende Neufassung:
a) Veranstaltungen der Vereine und Verbände
Einmal jährlich wird den örtlichen Vereinen und Verbänden eine kostenlose Nutzung der unter § 1 genannten Einrichtungen zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung ohne Eintritt oder einer Jahreshauptversammlung gewährt. *)
Die Nutzung ist vor der Veranstaltung schriftlich zu beantragen.

Aufbau, Abbau und Reinigung der Räume ist durch den jeweiligen Verein / Verband zu gewährleisten.

Für alle übrigen Nutzungen der unter § 1 genannten Einrichtungen durch örtliche Vereine und Verbände werden das Benutzungsentgelt gem. § 2 und die Reinigungsentschädigung erhoben.

§ 12 (5) a) enthält folgende Neufassung:
(5) a) Öffentliche Behörden
Für Sitzungen / Tagungen von Behörden wird die qm-Warmmiete um 25 % reduziert.

§ 12 (6) enthält folgende Neufassung:
(6) Trauerfeiern und Gottesdienste
Reduzierung der qm-Warmmiete um 50 %.

§ 12 (9) enthält folgende Neufassung:
(9) Mehrtägige Nutzung
Für den Tag der Hauptveranstaltung erfolgt eine Berechnung von 100 % der qm-Warmmiete.
Für die weiteren Nebentage erfolgt eine Reduzierung um 50 % der qm-Warmmiete.
Reguläre Aufbauzeit am Vortag - soweit die Räume nicht anderweitig vergeben: ab 14.00 Uhr. Reguläre Abbauzeit am Tag nach der Veranstaltung: bis 12.00 Uhr.
Für den Aufbau am Vortag sowie den Abbau am Tag nach der Veranstaltung erfolgt eine Berechnung der qm-Warmmiete von 15 % je Tag bei Nutzung bis jeweils 5 Stunden.
Bei Nutzung über 5 Stunden für Auf- oder Abbau erfolgt eine Berechnung der qm-Warmmiete von 30 % je Tag.
Für Auf-/Abbau über 3 oder mehr Tage erfolgt eine Berechnung der qm-Warmmiete von 50 % je Tag.
Die Abbauzeiten beinhalten die erforderlichen Reinigungszeiten.


*) Es erfolgt eine interne Verrechnung der entstehenden Differenzbeträge  

(10) Nutzungen mit Einnahmen aus der jeweiligen Veranstaltung

§ 12 (10) b) enthält folgende Neufassung:
b) Kommerzielle Veranstaltungen: Berechnung von 150 % der qm-
Warmmiete.

§ 12 (10) d) enthält folgende Neufassung:
d) Für kommerzielle Workshops / Kursangebote mit max. 4 Stunden Nutzungsdauer einschl. Auf-/Abbau und Reinigung wird die qm-Warmmiete, abweichend von Abs. 10, Buchstabe b), um 50 % reduziert.

§ 12 (10) e) wird ersatzlos gestrichen.

§ 12 (10) f) enthält folgende Neufassung:
f) Für kommerzielle Veranstaltungen mit der Zielgruppe Kinder und Jugendliche (z. B. Puppentheater) erfolgt eine Reduzierung der qm-Warmmiete, abweichend von Abs. 10, Buchstabe b), um 50 %.


§ 13
In-Kraft-Treten
Der III. Nachtrag zur Tarif- und Benutzungsordnung für die Benutzung der Bürger- und Gemeinschaftshäuser sowie der Markthalle der Stadt Kirchhain tritt zum 01.09.2022 Kraft.

Kirchhain, den 26.07.2022

MAGISTRAT der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister

19.08.2022 
Seite zurück Nach oben