Sprungziele
Seiteninhalt

Erlass einer Abweichungssatzung für Straßen in Kirchhain, Betziesdorf und Stausebach gemäß § 12 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Kirchhain; Hinweisbekanntmachung zur »Abweichungssatzung«

Die öffentliche Bekanntmachung über die Abweichungssatzung wird ab Freitag, den 05. August 2022 unter
www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
bereitgestellt; sie ist dort sowie im Bekanntmachungskasten am Verwaltungsgebäude Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, einsehbar.

Kirchhain, 26. Juli 2022

MAGISTRAT der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister

05.08.2022 
Seite zurück Nach oben