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Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 »Gewerbegebiet Ost" - Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht sowie einer Erhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt inkl. Bestands- und Konfliktplan und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren (s.u.) liegen im Zeitraum vom
Montag den 11.07.2022 bis einschließlich Freitag den 19.08.2022
im Rathaus der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.30 Uhr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen in dem o.g. Zeitraum auch über die Homepage der Stadt Kirchhain https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/ und über das Landesportal: bauleitplanung.hessen.de/ in digitaler Form jedermann zugänglich gemacht werden.
Anregungen können im o.g. Zeitraum (Montag den 11.07.2022 bis einschließlich Freitag den 19.08.2022) in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: magistrat@kirchhain.de zu übermitteln.
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
Im Vorfeld der Bauleitplanung wurde aufgrund der gewerblichen Nutzungshistorie des Plangebietes eine orientierenden abfalltechnischen Untersuchung durchgeführt, die als Anlage mit den Entwurfsunterlagen öffentlich ausgelegt wird.
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung und zum örtlichen Landschaftsbild.
Zur fachlichen Klärung möglicher arten- und/o der biotopschutzrechtlicher Betroffenheiten wurde eine „Erhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt“ durchgeführt, die ebenfalls Bestandteil der Entwurfsunterlagen zur Bauleitplanung ist.


Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus dem vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
• artenschutzrechtliche Prüfung (Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf),
• naturschutzrechtlicher Eingriffs-Ausgleich (Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf),
• Lage im Trinkwasserschutzgebiet (Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf),
• Versickerung von Niederschlagswasser (Regierungspräsidium Gießen),
• Bodenschutz (Regierungspräsidium Gießen),
• Abfallentsorgung (Regierungspräsidium Gießen).

Der räumliche Lage des Plangebietes sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

gew_geb_ost
gew_geb_ost
gew_geb_ost_1
gew_geb_ost_1


Kirchhain, den 24.06.2022


Olaf Hausmann

Bürgermeister

01.07.2022 
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