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Richtlinien zur Förderung des Einbaus von Regenwasserrückhaltungs- und -nutzungsanlagen der Stadt Kirchhain

Die Stadt Kirchhain fördert die Nachrüstung von Regenwasserzisternen mit Brauchwassernutzungsanlagen sowie den Bau von Regenwasserzisternen soweit diese nicht durch Satzung-, Bau- und Bauplanungsrecht bindend vorgeschrieben sind. Ziel der finanziellen Förderung ist es durch den Einbau von Regenwasserzisternen und Regen- bzw. Brauchwassernutzungsanlagen für die Benutzung zur Gartenbewässerung und im Haushalt (Toilette, Waschmaschine u. dgl.) die Ressource Trinkwasser durch Regenwasser zu ersetzen.

§ 1 Allgemeines
Die Stadt Kirchhain stellt für das Haushaltsjahr 2022 erstmalig 50.000,00 € zur Verfügung. In den Folgejahren stehen Haushaltsmittel gem. Beschluss über die Haushaltssatzung als Förderung zur Verfügung.
Pro Haushalt ist die maximale Förderung bis zu 1.000,00 € auf Nachweis mit Rechnungslegung möglich.

§ 2 Verwendung der Mittel
(1) Die maximale Förderhöhe von bis zu 1.000,00 € ist für die erstmalige Herstellung einer Regenwasser- und Brauchwassernutzungsanlage. Die Herstellung kann in Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Gebäudes, aber auch für ein bestehendes Gebäude durch Nachrüstung erfolgen.
(2) Der nachträgliche Einbau einer Regenwassernutzungsanlage an eine bereits bestehende Regenwasserzisternen, wird ebenfalls gefördert. Die Förderung beträgt dann 500,00 €.
(3) Der alleinige Einbau einer Regenwasserzisterne z. B. wird ebenfalls mit einer Summe von 500,00 € gefördert.
(3) Gefördert werden Anlagen, die im jeweiligen Haushaltsjahr neu errichtet werden. Bereits bestehende Anlagen werden nicht gefördert. Für das Haushaltsjahr 2022 können Anträge rückwirkend zum 01.01.2022 gestellt werden.

§ 3 Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich und nur vom Grundstückseigentümer
bei der Stadt Kirchhain einzureichen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Bezuschussung vorzulegen:
• Beschreibung der Maßnahme
• Welche Anlage wurde gebaut (Regenwasserzisterne mit oder ohne Brauchwassernutzungsanlage)
• Rechnungsunterlagen u. Bestätigung eines zugelassenen Installateurs (keine Angebote)
• Bescheinigung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Gesundheitsamt, über die Anzeige der Wasserversorgungsanlage gem.§ 13 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
• Nachweis der Beantragung auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang und Mitteilung über die Errichtung einer Regen- bzw. Brauchwassernutzungsanlage an den Wasserversorger Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird über den Antrag entschieden.
Die Antragsstellung muss für das jeweilige laufende Jahr bis zum 31.10. erfolgen.

§ 4 Rechtsanspruch auf Gewährung
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Eine Gewährung kann nur im Rahmen der im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltmittel erfolgen.

§ 5 Inkrafttreten
Die Förderrichtlinie tritt am 01.07.2022 in Kraft


Kirchhain,07.06.2022 DER MAGISTRAT der Stadt Kirchhain

Bürgermeister (Olaf Hausmann)

24.06.2022 
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