Einziehung einer Wegefläche in der Gemarkung Kleinseelheim
Es ist beabsichtigt, einen öffentlichen Weg mit der Flurstückbezeichnung Gemarkung Kleinseelheim, Flur 1, Flst. 71/3 gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz einzuziehen.
Die Fläche hat entsprechend der tatsächlichen Nutzung nicht mehr die Funktion eines Öffentlichen Weges. Das Flurstück soll der angrenzenden Grundstücksfläche zugeordnet werden.
Gegen die Einziehung der Wegefläche kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Einspruch beim Magistrat der Stadt Kirchhain, Am Markt 1, 35274 Kirchhain erhoben werden.
Der Widerspruchsführer hat ein berechtigtes Interesse nachzuweisen und den Widerspruch hinreichend zu begründen.
Kirchhain, 17.05.2022 DER MAGISTRAT
Olaf Hausmann
Bürgermeister