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Einziehung einer Wegefläche in der Gemarkung Kleinseelheim

Es ist beabsichtigt, einen öffentlichen Weg mit der Flurstückbezeichnung Gemarkung Kleinseelheim, Flur 1, Flst. 71/3 gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz einzuziehen.

Die Fläche hat entsprechend der tatsächlichen Nutzung nicht mehr die Funktion eines Öffentlichen Weges. Das Flurstück soll der angrenzenden Grundstücksfläche zugeordnet werden.

Gegen die Einziehung der Wegefläche kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Einspruch beim Magistrat der Stadt Kirchhain, Am Markt 1, 35274 Kirchhain erhoben werden.

Der Widerspruchsführer hat ein berechtigtes Interesse nachzuweisen und den Widerspruch hinreichend zu begründen.

2_Anlage Wegeentwidmung Kleinseelheim
2_Anlage Wegeentwidmung Kleinseelheim



Kirchhain, 17.05.2022 DER MAGISTRAT


Olaf Hausmann

Bürgermeister

27.05.2022 
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