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Auslegung des Eigenkontrollberichtes 2021 für die Sonderabfalldeponie Kleinseelheim

Gemäß § 6 der Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien (Deponie-Eigenkontroll-Verordnung) vom 03.03.2010 (GVBl S. 101 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.11.2017 (GVBl. S. 383) hat der Betreiber den Eigenkontrollbericht einmal jährlich für die Dauer von zwei Monaten zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit auszulegen.

Für die Hessische Industriemüll GmbH, Waldstraße 11, 64584 Biebesheim, als Betreiberin der Sonderabfalldeponie Kleinseelheim geben wir bekannt, dass der Eigenkontrollbericht für das Jahr 2021 in der Zeit vom 23.05.2022 bis 25.07.2022 wie folgt öffentlich ausliegt:

bei dem Magistrat der Stadt Kirchhain,
Borngasse 20, II. Obergeschoss, Zimmer 23, 35274 Kirchhain,
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Zeit vom 23.05.2022 bis 25.07.2022

bei dem Ortsvorsteher des Stadtteiles Kleinseelheim,
Kindertagesstätte, Zum Sportplatz 9, Stadtteil Kleinseelheim,
1. Montag im Monat von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr.

Evtl. Fragen zu dem Eigenkontrollbericht sind an die Hessische Industriemüll GmbH (Frau B. Schmitt-Biegel, Tel.: 0 62 58/8 95 37 14) zu richten. Ggf. können Fragen auch entgegengenommen und zur Beantwortung weitergeleitet werden.

Kirchhain, 29.04.2022

DER MAGISTRAT

Olaf Hausmann

Bürgermeister

20.05.2022 
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