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Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Kirchhain Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 »Zum Riedhof« hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Ziele der Planung
Mit dem Bebauungsplan wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaft, Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und Direktvermarktung“ ausgewiesen. Die Planung dient der Bestandssicherung und Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes Möller mitsamt Tierhaltung, Schlachtbetrieb, Lebensmittelhandwerk und Direktvermarktung, der aus bauplanungsrechtlichen Gründen gesichert werden muss und zudem aus betrieblichen Gründen erweitert wird.
Der Planungsbereich liegt ca. 300 m südlich der Ortslage Kleinseelheims, ungefähr 250 m westlich liegt das alte Ziegeleigelände. Rund um den Geltungsbereich schließt sich die freie Feldflur an. Im Mittelpunkt der Planung steht der landwirtschaftliche Betrieb, der in 1964 aus der Ortslage ausgesiedelt ist und sich seither an seinem Standort etabliert und stetig erweitert hat. Bei dem Areal handelt es sich um eine durch die bisherigen privilegierten Vorhaben und Nutzungen intensiv genutzte Fläche und intensiv genutztes Ackerland.
Geltungsbereich der Planung
Zum Geltungsbereich der Planung gehören die Flurstücke 1/2, 71/1, 90/1, 70/1, 71/2, 71/3 und 74/1 (tw.) in der Flur 7 im Gewann „Auf der Riede“. Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitpläne entspricht der nachstehend abgebildeten Karte. Die Karte ist nicht Bestandteil der formellen Bekanntmachung.

riedhof
riedhof


Durchführung der Offenlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2021 die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen beraten und abgewogen und die Abwägung beschlossen. Die Planentwürfe wurden ebenfalls beschlossen.
Der Bebauungsplan und die Hochbau-Objektplanung sind einander anzupassen. Deswegen wurde der Bebauungsplan nochmals überarbeitet und in Teilen geändert bzw. ergänzt.
Aus diesem Grund wird der Bebauungsplan mit Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag für die Dauer von zwei Wochen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden nach § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt und der Öffentlichkeit während der untenstehenden Frist zugänglich gemacht:
a) auf der Internetseite der Stadt Kirchhain unter http://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/ Verwaltung/Bekanntmachungen,
b) im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der vorgenannten Planungsbestandteile gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit
vom 30. Mai bis einschl. 13. Juni 2022
in der Stadtverwaltung Kirchhain, Bauamt, Borngasse 20, während der folgenden Dienststunden:
Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr – 12:30 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr – 12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Umweltbezogene Informationen, Angaben und Ausarbeitungen
Als umweltbezogene Informationen, Angaben und Ausarbeitungen liegen die Begründung, der Umweltbericht, der Grünordnungsplan und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag zum Bebauungsplan vor.
Im Verfahren wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes, insbesondere der Ausarbeitung des Umweltberichtes und der arten- und naturschutzfachlichen Beiträge, wurden die in der Praxis bewährten Methoden und Prüfverfahren eingesetzt.
Umweltbezogene Stellungnahmen
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit behandlungsbedürftigen Hinweisen und Anregungen von folgenden Verbänden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen:
- Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf, Fb. Bauen, Wasser und Naturschutz, Fd. Wasser- und Naturschutz, Abt. Untere Naturschutzbehörde, Sachbezug: Artenschutz, Kompensationsmaßnahmen.
Umweltrelevante Stellungnahmen mit nicht-behandlungsbedürftigen Hinweisen und Anregungen sind von folgenden Verbänden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen:
- Regierungspräsidium Gießen, Dez. Obere Landesplanungsbehörde, Sachbezug: Landwirtschaft;
- Regierungspräsidium Gießen, Dez. industrielles Abwasser, wassergefährdende Stoffe Grundwasserschadensfälle, Altlasten, Bodenschutz, Sachbezug: Bodenfunktionen;
Umweltrelevante Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise sind von folgenden Verbänden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen:
- Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf, Fb. Bauen, Wasser und Naturschutz, Fd. Wasser- und Naturschutz, Abt. Untere Wasserbehörde;
- Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf, Fb. Ländlicher Raum und Verbraucherschutz;
- Regierungspräsidium Gießen, Dez. Grundwasser, Wasserversorgung;
- Regierungspräsidium Gießen, Dez. Kommunales Abwasser, Gewässergüte;
- Regierungspräsidium Gießen, Dez. Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz;
- Regierungspräsidium Gießen, Dez. Kommunale Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen;
- Regierungspräsidium Gießen, Dez. Immissionsschutz;
- Regierungspräsidium Gießen, Dez. Bergaufsicht;
- Regierungspräsidium Gießen, Dez. Obere Landwirtschaftsbehörde;
- Regierungspräsidium Gießen, Dez. Obere Naturschutzbehörde.

Hinweise
Die Beteiligungsfrist beträgt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB zwei Wochen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Planteilen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass i.d.R. alle eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und dem hessischen Datenschutzgesetz. Sofern Einwender ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Art. 13 und 14 der DSGVO wird hingewiesen.
Während der Beteiligung vom 30. Mai 2022 bis einschließlich 13. Juni 2022 können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB ist gem. § 4b BauGB das Planungsbüro GEOplan – Ingenieur-Gesellschaft, Kirchhain, beauftragt.
Kirchhain, den 11.05.2022
Der Magistrat

Olaf Hausmann
Bürgermeister

20.05.2022 
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