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Fertigstellung von Straßen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 6 »Verlängerung Kiefernweg bis Waldstraße«, sowie die Straße »Waldstraße« (Teilstück) im Stadtteil Anzefahr

Aufgrund der Bestimmungen des Baugesetzbuches in der Fassung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634), wird bekannt gegeben, dass folgende Straßen als Erschließungsanlagen endgültig hergestellt worden sind:

- „Kiefernweg“ (beginnend auf Höhe des Grundstückes Gemarkung Anzefahr, Flurstück 49/12 bzw. Flurstück 49/13 bis „Waldstraße“),
sowie
- „Waldstraße“ (Teilstück), beginnend auf Höhe der Straße „Ginsterweg“ und endend auf Höhe des Grundstückes Flur 6, Flurstück 64/7
-Kiefernweg 21-.

Von den Eigentümern der durch diese Straßen erschlossenen Grundstücke wird ein Erschließungsbeitrag angefordert.
Die Abrechnungsunterlagen liegen während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr) in Zimmer 21, sowie nach besonderer Vereinbarung des städtischen Gebäudes Borngasse 20 (Nebengebäude, Abteilung Tiefbau) zur Einsichtnahme durch die Beteiligten aus.


Kirchhain, 21.04.2022

Der Magistrat


Olaf Hausmann
Bürgermeister

29.04.2022 
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