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Bekanntmachung Aufhebung und Neuaufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Burgholz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 07.02.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung und Neuaufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Burgholz beschlossen.
Die Aufhebung und Neuaufstellung dient der verfahrensrechtlichen Bereinigung der im Zeitraum vom Mai 2020 bis August 2021 aufgestellten Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
Die Satzung dient der Klarstellung des Grenzverlaufs zwischen Innen- und Außenbereich sowie der nachfrageorientierten Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen, die durch die angrenzende Bebauung geprägt sind im Sinne der gebotenen städtebaulichen Ordnung und ist daher im öffentlichen Interesse.
Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst die bebaute Ortslage von Burgholz mit Ausnahme der zwei Bereiche, die durch rechtskräftige Bebauungspläne erfasst sind sowie zweier bebauter Grundstücke am östlichen Siedlungsrand.
In den Innenbereich einbezogen werden folgende Flurstücke in der Gemarkung Burgholz:
Flur 1: 207/1 (tw), 223/2 (tw), 227, 420/226.
Flur 7: 41/4 (tw), 41/7 (tw), 41/24 (tw), 41/25 (tw), 42/2 (tw), 51/2 (tw), 66 (tw), 70/3 (tw), 86/1 (tw), 112 (tw), 104/5 (tw), 113/71 (tw).
Die Aufhebung umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Gemarkung Burgholz.
Flur 6: 52/1, 52/2, 116/24 (tw).
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist darüber hinaus aus den nachfolgenden Übersichtskarten ersichtlich (fett umrandete Bereiche).

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung sowie einer Erhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt inkl. Bestands- und Konfliktplan wird im Zeitraum vom
Montag den 09.05.2022 bis einschließlich Freitag den 17.06.2022
im Rathaus der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.30 Uhr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen in dem
Zeitraum auch über die Homepage der Stadt Kirchhain
https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de. in digitaler Form jedermann zugänglich gemacht werden.
Anregungen können im o.g. Zeitraum (Montag den 09.05.2022 bis einschließlich Freitag den 17.06.2022) in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: magistrat@kirchhain.de zu übermitteln.
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Der räumliche Lage des Plangebietes sowie der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

burgholz
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Kirchhain, den 22.04.2022 Der Magistrat

Olaf Hausmann
Bürgermeister

29.04.2022 
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