Sprungziele
Seiteninhalt

Stadt Kirchhain, Stadtteil Burgholz Aufhebung und Neuaufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Burgholz Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung und Neuaufstellung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB in ihrer Sitzung am 07.02.2022 die Aufhebung und Neuaufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Burgholz beschlossen.
Die Aufhebung und Neuaufstellung dient der verfahrensrechtlichen Bereinigung der Planung.
Die Planung dient der Klarstellung bzgl. des Grenzverlaufs zwischen Innen- und Außenbereich sowie der nachfrageorientierten Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen, die durch die angrenzende Bebauung geprägt sind im Sinne der gebotenen städtebaulichen Ordnung und ist daher im öffentlichen Interesse.
Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst die bebaute Ortslage von Burgholz mit Ausnahme der zwei Bereiche, die durch rechtskräftige Bebauungspläne erfasst sind sowie zweier bebauter Grundstücke am östlichen Siedlungsrand.
In den Innenbereich einbezogen werden folgende Flurstücke in der Gemarkung Burgholz:
Flur 1: 207/1 (tw), 223/2 (tw), 227, 420/226.
Flur 7: 41/4 (tw), 41/7 (tw), 41/24 (tw), 41/25 (tw), 42/2 (tw), 51/2 (tw), 66 (tw), 70/3 (tw), 86/1 (tw), 112 (tw), 104/5 (tw), 113/71 (tw).
Mit der Neuaufstellung wird die bislang rechtskräftige Satzung ersetzt. Die förmliche Aufhebung umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Gemarkung Burgholz.
Flur 6: 52/1, 52/2, 116/24 (tw).
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist darüber hinaus aus den nachfolgenden Übersichtskarten ersichtlich (fett umrandete Bereiche).

burgholz
burgholz

burgholz2
burgholz2


Kirchhain, den 07.03.2022

Olaf Hausmann
Bürgermeister

18.03.2022 
Seite zurück Nach oben