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Einziehung einer Wegeteilfläche in der Gemarkung Stausebach

Es ist beabsichtigt, einen Teil es öffentlichen Weges mit der Flurstückbezeichnung Gemarkung Stausebach, Flur 12, Flst. 105/2 gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz einzuziehen.

Die Fläche hat entsprechend der tatsächlichen Nutzung nicht mehr die Funktion eines Öffentlichen Weges. Das Flurstück soll der angrenzenden Grundstücksfläche zugeordnet werden.

Gegen die Einziehung der Wegefläche kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Einspruch beim Magistrat der Stadt Kirchhain, Am Markt 1, 35274 Kirchhain erhoben werden.

Der Widerspruchsführer hat ein berechtigtes Interesse nachzuweisen und den Widerspruch hinreichend zu begründen.

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Kirchhain, 19.01.2022 DER MAGISTRAT

Olaf Hausmann
Bürgermeister

11.03.2022 
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