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Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Kirchhain 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 »Nördliche Kirschenbergstraße«, Stadtteil Kleinseelheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wurde am 04.03.2022 nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) veröffentlicht. - Hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Ziele der Planung
Planungsinhalt ist die Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten im Sinne der gesetzlich geforderten Innentwicklung innerhalb der Ortslage und des bebauten Bestandes. Bedingt durch die Lagesituation werden die Regelungen des § 13a BauGB über Bebauungspläne der Innenentwicklung angewandt.
Durchführung der Offenlage
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden nach § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt und der Öffentlichkeit während der untenstehenden Frist zugänglich gemacht:
a) auf der Internetseite der Stadt Kirchhain unter http://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/ Verwaltung/Bekanntmachungen,
b) im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung einschließlich der zugehörigen Planungsbestandteile gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 21. März bis einschl. 23. April 2022
in der Stadtverwaltung Kirchhain, Bauamt, Borngasse 20, Zimmer 25 während der folgenden Dienststunden:
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit vom 21. März bis einschl. 23. April 2022 kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und jedermann kann schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen zu den Planungen vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 und 3 BauGB im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen wird; § 4 c BauGB - Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen - Monitoring - ist nicht anzuwenden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht den nachstehend abgebildeten Karten. Die Karten sind kein Bestandteil der formellen Bekanntmachung.


Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Kirchhain
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Nördliche Kirschenbergstraße“, Stadtteil Kleinseelheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

kirschenbergstr
kirschenbergstr


Kirchhain, den 02.03.2022 Der Magistrat


Olaf Hausmann
Bürgermeister

11.03.2022 
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