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Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Kirchhain 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 »Nördliche Kirschenbergstraße«, Stadtteil Kleinseelheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 13. Dezember 2021 über die Änderung des Bebauungsplanes beraten und die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Ziele der Planung
Planungsinhalt ist die Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten im Sinne der gesetzlich geforderten Innentwicklung innerhalb der Ortslage und des gebauten Bestandes. Bedingt durch die Lagesituation werden die Regelungen des § 13a BauGB über Bebauungspläne der Innenentwicklung angewandt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 und 3 BauGB im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen wird; § 4 c BauGB - Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen - Monitoring - ist nicht anzuwenden.
Die Bekanntmachung der Offenlege erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Magistrat hat gem. § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro GEOplan – Ingenieur-Gesellschaft, Kirchhain, beauftragt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht den nachstehend abgebildeten Karten. Die Karten sind kein Bestandteil der formellen Bekanntmachung.

Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Kirchhain
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Nördliche Kirschenbergstraße“, Stadtteil Kleinseelheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

kirschenbergstr
kirschenbergstr


Kirchhain, den 25.02.2022 Der Magistrat


Olaf Hausmann
Bürgermeister

04.03.2022 
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